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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Grundwasser, Einleiten in Grundwasser«

Das Einleiten von Grundwasser in Grundwasser (Infiltration und/ oder Versickerung) z.B. aus temporärer Grundwasserabsenkung/ -haltung bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach den Paragraphen 2, 3 und 7 WHG.

Nähere Hinweise zu den Antragsmodalitäten finden sich unter:

(siehe Formular B 5)

Zuständig: