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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Grundwasser, Reinigung«

Der Bau und Betrieb einer Anlage zur Reinigung von Grundwasser (auch Schichtenwasser) aus temporären Vorhaben (temporäre Grundwasserabsenkung/ -haltung) bedarf einer wasserrechtlichen Genehmigung nach Paragraph 67 Abs. 1 SächsWG.

Nähere Hinweise zu den Antragsmodalitäten finden sich unter:

(siehe Formular B 3.2)

Zuständig: