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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Wasserrechtliche Verfahren, Antragsunterlagen«

Die untere Wasserbehörde überwacht die Einhaltung wasserrechtlicher Vorschriften und
führt Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz, dem Sächsischen Wassergesetz und ergänzenden Rechtsvorschriften durch.

Errichten von Gartenbrunnen, Hausbrunnen oder sonstige Bohrungen:

Garten und Hausbrunnen (Grundwasser)

Anzeigenformular B14.2 einreichen (ein Exemplar einreichen)

Sonstige Bohrungen (Grundwasser)

Anzeigenformular B14 dreifach einreichen

Wärmepumpen für Einfamilienhaus; Nutzung Grundwasser (Entnahme und Einleitung)

Antragsformular Teil B10.1 zweifach einreichen

Erdwärmesonden

Antragsformular Teil B14.1 zweifach einreichen

Abwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen

Antragsformular Teil B 9 zweifach einreichen

 

Anträge für folgende wasserrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen bestehen aus dem Antragsformular Teil A und Unterlagen gemäß den Anforderungen aus Teil B.

Das Antragsformular, Teil A kann hier abgerufen werden

 Niederschlagswasser versickern oder einleiten

  • Versickerung von Niederschlagswasser
  • Teil A: in vierfacher Ausfertigung einreichen
  • Teil B 11.2: Unterlagen gem. Teil B 11.2 vierfach einreichen
  • Einleiten von Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer
  • Teil A: in vierfacher Ausfertigung einreichen
  • Teil B 11.3: Unterlagen gem. Teil B 11.3 dreifach einreichen

Genehmigungen

  • Paragraph 68 WHG i.V.m. Paragraph 78 und 80 SächsWG, Gewässerausbau
  • Teil A: in fünffacher Ausfertigung einreichen
  • Teil B 1: Unterlagen gemäß Teil B 1 fünffach einreichen
  • Paragraph 91 Abs. 1 und 10 SächsWG, Errichtung, Beseitigung oder wesentliche Änderung von Anlagen in, an, unter, über oberirdischen Gewässern und im Uferbereich
  • Teil A: in dreifacher Ausfertigung einreichen
  • Teil B 2: Unterlagen gemäß Teil B 2 dreifach einreichen
  • Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen im Überschwemmungsgebiet (Paragraph 78 Abs. 1 Nr. 2, Paragraph 100a SächsWG)
  • Teil A: in dreifacher Ausfertigung einreichen
  • Teil B 12.4: Unterlagen dreifach einreichen
  • Paragraph 67 SächsWG, Abwasseranlagen und überörtlich bedeutsame Wasserversorgungsanlagen; einschließlich abflusslose Sammelgruben (diese nur in Wasserschutzgebieten)
  • Teil A: in vierfacher Ausfertigung einreichen
  • Teil B 3.1: Unterlagen gemäß Teil B 3.1 vierfach einreichen
  • Paragraph 67 SächsWG, Grundwasserreinigungsanlagen
  • Teil A: in vierfacher Ausfertigung einreichen
  • Teil B 3.2: Unterlagen gemäß Teil B 3.2 vierfach einreichen
  • Paragraph 64 Abs. 1 SächsWG, Indirekteinleitung
  • Teil A: in vierfacher Ausfertigung einreichen
  • Teil B 4: Unterlagen gemäß Teil B 4 vierfach einreichen
  • Paragraph 46 a SächsWG, Sonstige Gewässerbenutzungen (Oberflächengewässer)
  • Teil A in dreifacher Ausfertigung einreichen
  • Teil B 19: Unterlegen gemäß Teil B 19 dreifach einreichen

Erlaubnisse

  • Paragraph 8, 9 und 10 WHG:
  • Einleiten von Grundwasser in Grundwasser (Infiltration und/ oder Versickerung) z.B. aus zeitweiliger Grundwasserabsenkung oder -haltung
  • Teil A: in dreifacher Ausfertigung einreichen
  • Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser durch Anlagen, mit dauerhaften oder vorübergehenden Einwirkungen auf das Grundwasser
  • Teil A: in dreifacher Ausfertigung einreichen
  • Teil B 6: Unterlagen gemäß Teil B 6 dreifach einreichen
  • Einbringen/Einleiten von Stoffen in ein oberirdisches Gewässer und Errichtung einer Einleitstelle am Gewässer 
  • Teil A: in dreifacher Ausfertigung einreichen
  • Teil B 7.1: Unterlagen gemäß Teil B 7.1 dreifach einreichen
  • Aufstauen sowie Entnehmen oder Ableiten von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer
  • Teil A: in dreifacher Ausfertigung einreichen
  • Teil B 7.2: Unterlagen gemäß Teil B 7.2 dreifach einreichen
  • Entnehmen, Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Absenkung von Grundwasser bei zeitweiligen Vorhaben für eine Dauer von
  • mehr als sechs Wochen:
  • Teil A: in dreifacher Ausfertigung einreichen
  • Teil B 8.1: Unterlagen gemäß Teil B 8.1 dreifach einreichen
  • Entnehmen, Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Absenkung von Grundwasser bei zeitweiligen Vorhaben für eine Dauer von
  • bis zu sechs Wochen:
  • Teil A: in dreiacher Ausfertigung einreichen
  • Teil B 8.2: Unterlagen gemäß Teil B 8.2 dreifach einreihen
  • Entnehmen, Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser für eine zielgerichtete Nutzung
  • Teil A: in dreifacher Ausfertigung einreichen
  • Teil B 10: Unterlagen gemäß Teil B 10 dreifach einreichen

Befreiungen

  • Vorhaben in Überschwemmungsgebieten (ohne bauliche Anlagen), Paragraph 78 Abs. 1 Nr. 3 bis 9, Paragraph 100 Abs. 7 SächsWG
  • Teil A: in dreifacher Ausfertigung einreichen
  • Teil B 12.1: Unterlagen gemäß Teil B 12.1 dreifach einreichen 
  • Maßnahmen auf Deichen einschließlich Deichschutzstreifen (Entscheidung nach Paragraph 100d Abs. 2 SächsWG)
  • Teil A: in einfacher Ausfertigung einreichen
  • Teil B 12.3: Unterlagen gem. Teil B 12.3 dreifach einreichen
  • Vorhaben im Gewässerrandstreifen (Befreiung nach Paragraph 38 Abs. 5 WHG und Paragraph 50 Abs. 4 SächsWG)
  • Teil A: in einfacher Ausfertigung einreichen
  • Teil B 17: Unterlagen gem. Teil B 17 dreifach einreichen
  • Auskünfte zur Hochwassergefährdung von Standorten einschließlich zu erwartenden Wasserspiegellagen/Wasserstände
  • Teil B 12.2 in einfacher Ausfertigung einreichen
  • Paragraph 48 Abs. 8 SächsWG, Maßnahmen in Wasserschutzgebieten
  • Teil A: in dreifacher Ausfertigung einreichen
  • Teil B 13: Unterlagen gemäß Teil B 13 dreifach einreichen

Anzeigen

  • Paragraph 64 Abs. 3 SächsWG, Indirekteinleitung
  • Teil A: in dreifacher Ausfertigung einreichen
  • Teil B 4: Unterlagen gemäß Teil B 4 dreifach einreichen
  • Paragraph 53 SächsWG, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Teil B 15: in einfacher Ausfertigung einreichen
  • Paragraph 67 Abs. 4 SächsWG, Bau oder Stillegung inneörtlicher Abwasserkanäle
  • Teil A: in einfacher Ausfertigung einreichen
  • Teil B 16: Unterlagen gemäß Teil B 16 einfach einreichen
  • Paragraph 67, Abs. 4a, SächsWG, alsbaldige Neuerrichtung durch außergewöhnliche Ereignisse zerstörter Anlagen
  • Teil A: in zweifacher Ausfertigung einreichen und zusätzlich die Planunterlagen sowie die ursprüngliche Genehmigung/Planfeststellung in zweifacher Ausfertigung
  • Paragraph 53, Abs. 1, SächsWG, Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Dung und Silagesickersaft
  • Teil B 18: in einfacher Ausfertigung einreichen

Verwendete Abkürzungen:

WHG

  • Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBL. I S. 3245), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Wasserrechtes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585);

SächsWG

  • Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Oktober 2004 (SächsGVBL. S. 482), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. April 2010 (SächsGVBl. S. 114).

Kontakt

Anfragen, Anträge und Anzeigen richten Sie bitte an die:

 
Landeshauptstadt Dresden
Umweltamt, untere Wasserbehörde
PF 120020
01001 Dresden
 
Bürozentrum Pirnaisches Tor
Stadtplan 
Stadtplan
 
0351-4886241
 
0351-4889403