Anliegen & Lebenslagen - Wasserrechtliche Verfahren, Antragsunterlagen
Anliegen »Wasserrechtliche Verfahren, Antragsunterlagen«
Die untere Wasserbehörde überwacht die Einhaltung wasserrechtlicher Vorschriften und
führt Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz, dem Sächsischen Wassergesetz und ergänzenden Rechtsvorschriften durch.
Errichten von Gartenbrunnen, Hausbrunnen oder sonstige Bohrungen:
Garten und Hausbrunnen (Grundwasser)
Anzeigenformular B14.2 einreichen (ein Exemplar einreichen)- Teil B 14.2 (*.pdf, 20 KB)
Sonstige Bohrungen (Grundwasser)
Anzeigenformular B14 dreifach einreichen
- Teil B 14 (*.pdf, 31 KB)
Wärmepumpen für Einfamilienhaus; Nutzung Grundwasser (Entnahme und Einleitung)
Antragsformular Teil B10.1 zweifach einreichen
- Teil B 10.1 (*.pdf, 112 KB)
Erdwärmesonden
Antragsformular Teil B14.1 zweifach einreichen
- Teil B 14.1 (*.pdf, 319 KB)
Abwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen
Antragsformular Teil B 9 zweifach einreichen
- Teil B 9 (*.pdf, 303 KB)
Anträge für folgende wasserrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen bestehen aus dem Antragsformular Teil A und Unterlagen gemäß den Anforderungen aus Teil B.
Das Antragsformular, Teil A kann hier abgerufen werden- Teil A (*.pdf, 189 KB)
Niederschlagswasser versickern oder einleiten
- Versickerung von Niederschlagswasser
- Teil A: in vierfacher Ausfertigung einreichen
- Teil B 11.2: Unterlagen gem. Teil B 11.2 vierfach einreichen
- Teil B 11.2 (*.pdf, 69 KB)
- Einleiten von Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer
- Teil A: in vierfacher Ausfertigung einreichen
- Teil B 11.3: Unterlagen gem. Teil B 11.3 dreifach einreichen
- Teil B 11.3 (*.pdf, 31 KB)
Genehmigungen
- Paragraph 68 WHG i.V.m. Paragraph 78 und 80 SächsWG, Gewässerausbau
- Teil A: in fünffacher Ausfertigung einreichen
- Teil B 1: Unterlagen gemäß Teil B 1 fünffach einreichen
- Teil B 1 (*.pdf, 28 KB)
- Paragraph 91 Abs. 1 und 10 SächsWG, Errichtung, Beseitigung oder wesentliche Änderung von Anlagen in, an, unter, über oberirdischen Gewässern und im Uferbereich
- Teil A: in dreifacher Ausfertigung einreichen
- Teil B 2: Unterlagen gemäß Teil B 2 dreifach einreichen
- Teil B 2 (*.pdf, 32 KB)
- Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen im Überschwemmungsgebiet (Paragraph 78 Abs. 1 Nr. 2, Paragraph 100a SächsWG)
- Teil A: in dreifacher Ausfertigung einreichen
- Teil B 12.4: Unterlagen dreifach einreichen
- Teil B 12.4 (*.pdf, 28 KB)
- Paragraph 67 SächsWG, Abwasseranlagen und überörtlich bedeutsame Wasserversorgungsanlagen; einschließlich abflusslose Sammelgruben (diese nur in Wasserschutzgebieten)
- Teil A: in vierfacher Ausfertigung einreichen
- Teil B 3.1: Unterlagen gemäß Teil B 3.1 vierfach einreichen
- Teil B 3.1 (*.pdf, 38 KB)
- Paragraph 67 SächsWG, Grundwasserreinigungsanlagen
- Teil A: in vierfacher Ausfertigung einreichen
- Teil B 3.2: Unterlagen gemäß Teil B 3.2 vierfach einreichen
- Teil B 3.2 (*.pdf, 13 KB)
- Paragraph 64 Abs. 1 SächsWG, Indirekteinleitung
- Teil A: in vierfacher Ausfertigung einreichen
- Teil B 4: Unterlagen gemäß Teil B 4 vierfach einreichen
- Teil B 4 (*.pdf, 23 KB)
- Paragraph 46 a SächsWG, Sonstige Gewässerbenutzungen (Oberflächengewässer)
- Teil A in dreifacher Ausfertigung einreichen
- Teil B 19: Unterlegen gemäß Teil B 19 dreifach einreichen
- Teil B 19 (*.pdf, 25 KB)
Erlaubnisse
- Paragraph 8, 9 und 10 WHG:
- Einleiten von Grundwasser in Grundwasser (Infiltration und/ oder Versickerung) z.B. aus zeitweiliger Grundwasserabsenkung oder -haltung
- Teil A: in dreifacher Ausfertigung einreichen
- Teil B 5 (*.pdf, 16 KB)
- Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser durch Anlagen, mit dauerhaften oder vorübergehenden Einwirkungen auf das Grundwasser
- Teil A: in dreifacher Ausfertigung einreichen
- Teil B 6: Unterlagen gemäß Teil B 6 dreifach einreichen
- Teil B 6 (*.pdf, 19 KB)
- Einbringen/Einleiten von Stoffen in ein oberirdisches Gewässer und Errichtung einer Einleitstelle am Gewässer
- Teil A: in dreifacher Ausfertigung einreichen
- Teil B 7.1: Unterlagen gemäß Teil B 7.1 dreifach einreichen
- Teil B 7.1 (*.pdf, 20 KB)
- Aufstauen sowie Entnehmen oder Ableiten von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer
- Teil A: in dreifacher Ausfertigung einreichen
- Teil B 7.2: Unterlagen gemäß Teil B 7.2 dreifach einreichen
- Teil B 7.2 (*.pdf, 38 KB)
- Entnehmen, Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Absenkung von Grundwasser bei zeitweiligen Vorhaben für eine Dauer von
- mehr als sechs Wochen:
- Teil A: in dreifacher Ausfertigung einreichen
- Teil B 8.1: Unterlagen gemäß Teil B 8.1 dreifach einreichen
- Teil B 8.1 (*.pdf, 16 KB)
- Entnehmen, Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Absenkung von Grundwasser bei zeitweiligen Vorhaben für eine Dauer von
- bis zu sechs Wochen:
- Teil A: in dreiacher Ausfertigung einreichen
- Teil B 8.2: Unterlagen gemäß Teil B 8.2 dreifach einreihen
- Teil B 8.2 (*.pdf, 17 KB)
- Entnehmen, Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser für eine zielgerichtete Nutzung
- Teil A: in dreifacher Ausfertigung einreichen
- Teil B 10: Unterlagen gemäß Teil B 10 dreifach einreichen
- Teil B 10 (*.pdf, 14 KB)
Befreiungen
- Vorhaben in Überschwemmungsgebieten (ohne bauliche Anlagen), Paragraph 78 Abs. 1 Nr. 3 bis 9, Paragraph 100 Abs. 7 SächsWG
- Teil A: in dreifacher Ausfertigung einreichen
- Teil B 12.1: Unterlagen gemäß Teil B 12.1 dreifach einreichen
- Teil B 12.1 (*.pdf, 23 KB)
- Maßnahmen auf Deichen einschließlich Deichschutzstreifen (Entscheidung nach Paragraph 100d Abs. 2 SächsWG)
- Teil A: in einfacher Ausfertigung einreichen
- Teil B 12.3: Unterlagen gem. Teil B 12.3 dreifach einreichen
- Teil B 12.3 (*.pdf, 30 KB)
- Vorhaben im Gewässerrandstreifen (Befreiung nach Paragraph 38 Abs. 5 WHG und Paragraph 50 Abs. 4 SächsWG)
- Teil A: in einfacher Ausfertigung einreichen
- Teil B 17: Unterlagen gem. Teil B 17 dreifach einreichen
- Teil B 17 (*.pdf, 26 KB)
- Auskünfte zur Hochwassergefährdung von Standorten einschließlich zu erwartenden Wasserspiegellagen/Wasserstände
- Teil B 12.2 in einfacher Ausfertigung einreichen
- Teil B 12.2 (*.pdf, 20 KB)
- Paragraph 48 Abs. 8 SächsWG, Maßnahmen in Wasserschutzgebieten
- Teil A: in dreifacher Ausfertigung einreichen
- Teil B 13: Unterlagen gemäß Teil B 13 dreifach einreichen
- Teil B 13 (*.pdf, 8 KB)
Anzeigen
- Paragraph 64 Abs. 3 SächsWG, Indirekteinleitung
- Teil A: in dreifacher Ausfertigung einreichen
- Teil B 4: Unterlagen gemäß Teil B 4 dreifach einreichen
- Teil B 4 (*.pdf, 23 KB)
- Paragraph 53 SächsWG, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Teil B 15: in einfacher Ausfertigung einreichen
- Teil B 15 (*.pdf, 302 KB)
- Paragraph 67 Abs. 4 SächsWG, Bau oder Stillegung inneörtlicher Abwasserkanäle
- Teil A: in einfacher Ausfertigung einreichen
- Teil B 16: Unterlagen gemäß Teil B 16 einfach einreichen
- Teil B 16 (*.pdf, 157 KB)
- Paragraph 67, Abs. 4a, SächsWG, alsbaldige Neuerrichtung durch außergewöhnliche Ereignisse zerstörter Anlagen
- Teil A: in zweifacher Ausfertigung einreichen und zusätzlich die Planunterlagen sowie die ursprüngliche Genehmigung/Planfeststellung in zweifacher Ausfertigung
- Paragraph 53, Abs. 1, SächsWG, Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Dung und Silagesickersaft
- Teil B 18: in einfacher Ausfertigung einreichen
- Teil B 18 (*.pdf, 224 KB)
Verwendete Abkürzungen:
WHG
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBL. I S. 3245), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Wasserrechtes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585);
SächsWG
- Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Oktober 2004 (SächsGVBL. S. 482), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. April 2010 (SächsGVBl. S. 114).
Kontakt
Anfragen, Anträge und Anzeigen richten Sie bitte an die:
- Landeshauptstadt Dresden
Umweltamt, untere Wasserbehörde
PF 120020
01001 Dresden - Bürozentrum Pirnaisches Tor
- Stadtplan
- Stadtplan
- 0351-4886241
- 0351-4889403
- umwelt.recht1@dresden.de
