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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Hygienischer Dienst«

Der Hygienische Dienst (Hertzstr. 23) ist für folgende Belange zuständig:

Sachgebiet Infektionsschutz/ Medizinalaufsicht

Der Hygienische Dienst (Hertzstr. 23) ist für folgende Belange zuständig:
 

Sachgebiet Infektionsschutz/Medizinalaufsicht
Zimmer 205/206
Telefon 0351-4888206

  • Information über die Verhütung einer Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten
  • Beratung bei Kopflaus-Befall
  • Begutachtung von Schädlingen und Beratung zu Maßnahmen gegen Vorrats- und Gesundheitsschädlinge
  • Beratung zu Fragen der Hygiene in Gesundheitseinrichtungen und gesellschaftlichen Einrichtungen
  • Annahme von Anzeigen über Beginn und Ende der Selbständigen Berufsausübung der Angehörigen der ärztlichen und nichtärztlichen Berufe im Gesundheitswesen für Dresden

 



Sachgebiet Umwelt- und Wasserhygiene

Sachgebiet Umwelt- und Wasserhygiene Zimmer 301/302/307/310/312/313 Telefon 0351-4888210 Entnahme und Bewertung von Wasserproben (gegen Gebühren) im Rahmen der Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen (einschließlich Anlagen der Hausinstallation bei Beschwerden) Beratung zu grenzwertabweichenden Untersuchungsergebnissen nach Trinkwasserverordnung Hygienische Überwachung in Frei- und Hallenbädern und Saunen Beratung und Erarbeitung von Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange bei Planungsvorhaben und Genehmigungsverfahren Schimmelpilzbegutachtung und ggf. Durchführung orientierender Messungen (Formaldehyd, Kohlenmonoxid) in Innenräumen im Zuge des gesundheitlichen Umweltschutzes (gegen Gebühren) Beratung zu umwelthygienischen Fragestellungen

  • neue Trinkwasserverordnung


Arbeitsgruppe Mortalität

Arbeitsgruppe Mortalität Zimmer 201/308 Telefon 0351-4888202 oder 4888209

  • Erteilung von Genehmigungen zur Verlängerung der Wartefristen bei Bestattungen (gegen Gebühren)
  • Einsichtgewährung in Totenscheine bei berechtigtem Interesse
    • telefonische Voranmeldung notwendig
  • Ausstellung eines Leichenpasses/einer Bescheinigung zum Urnentransport (gegen Gebühren)
  • Erteilung von Genehmigungen zur Ausgrabung und Umbettung einer Leiche (gegen Gebühren)


Belehrung und Ausstellung der Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes

  • Belehrung und Ausstellung der Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln)
    • telefonische Anmeldung zur Belehrung Montag von 9 bis 12 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr unter 0351 488 8214, benötigte Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse
    •  Gruppenbelehrungen nur dienstags und donnerstags, Dauer ca. 1,5 Stunde
    • Gebühr in Höhe von 26,00 EUR bzw. kostenfrei für Personen gemäß gültigem Kostenverzeichnis (Vorlage der entsprechenden Bescheinigungen!)
    • mitzubringen sind Personalausweis/Pass bzw. Schülerausweis und Schreibzeug
  • Ausstellung von Duplikaten für Zeugnis nach § 18 Abs. 1 des Bundes-Seuchengesetzes und Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (gegen Gebühren) unter 0351-488 8211, Zimmer 304