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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Sanierungsgenehmigung«

Zusätzlich zur Baugenehmigung ist in folgenden Gebieten eine Genehmigung nach § 144 BauGB notwendig:

  • Sanierungsgebiete
  • städtebauliche Entwicklungsbereiche

Eine solche Genehmigung ist auch für baugenehmigungsfreie Vorhaben erforderlich.

Nähere Hinweise zu diesem Thema gibt ein Informationsblatt des Bauaufsichtsamtes, das zum Download bereitliegt:

Die wichtigsten Formulare für sanierungsrechtliche Genehmigungen können Sie hier direkt im pdf-Format abrufen:

Siehe auch folgende Satzungen:

Die Sanierungsgebiete können auch im Themenstadtplan angesehen werden.

Weitere Informationsblätter und Formulare finden Sie unter: