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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Abbruch (Beseitigung) von baulichen Anlagen«

Die Beseitigung baulicher Anlagen gem. § 61 (3) SächsBO ist dem Bauaufsichtsamt anzuzeigen außer in den Fällen,

  1. wenn die Errichtung dieser baulicher Anlagen verfahrensfrei wäre oder
  2. wenn es sich um Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 3 handelt oder
  3. wenn es sich um sonstige Anlagen mit einer Höhe bis 10 m handelt, die keine Gebäude sind.

Auskünfte zur Antragstellung, insbesondere zu erforderlichen Bauvorlagen, zum Ablauf des Verfahrens, zur Verfahrensfreiheit nach § 61 SächsBO, zu Baurechtszuständen oder zu neben der Baugenehmigung erforderlichen Genehmigungen erhalten Sie im Bauaufsichtsamt, Sachgebiet Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle (ZAVS).

Zudem steht Ihnen hierfür das Bauherren-Service-Telefon unter der Nr. 0351-488 1802 zur Verfügung.

Beachten Sie bitte, dass am Bauherren-Service-Telefon keine Auskünfte zu technischen Baubestimmungen oder spezifischen materiellen bauordnungsrechtlichen Anforderungen erteilt werden. Mit diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser oder Fachplaner.

Folgende vorgeschriebene Formulare vom Sächsischen Ministerium des Innern (SMI) sind zu verwenden:  Den statistischen Erhebungsbogen für Bauabgänge finden Sie unter:

Detaillierte Hinweise zu diesem Thema geben Informationsblätter, die zum Download bereitliegen:

Bitte beachten Sie:
Bauvorlagen werden nicht in elektronischer Form oder als Fax entgegengenommen.

Hier können Sie sich zur Entsorgung von Bauabfällen informieren:

Weitere Informationsblätter und Formulare finden Sie unter: