Anliegen & Lebenslagen - Allgemeine Informationen zum Aufenthaltsrecht für Ausländer
Anliegen »Allgemeine Informationen zum Aufenthaltsrecht für Ausländer«
Die gesetzlichen Regelungen im Bereich des Ausländerwesens sind so vielschichtig und detailliert, dass nachfolgend nur ein grober Überblick über die Möglichkeiten eines erlaubten Aufenthaltes in der Bundesrepublik gegeben werden kann.
- Hinweise auf Rechte und Pflichten nach dem Aufenthaltsgesetz (*.pdf, 16 KB)
Für die Einreise in das Bundesgebiet und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland benötigen Ausländer grundsätzlich einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie einen Aufenthaltstitel. Die Ausländerbehörde Dresden erteilt bzw. verlängert Aufenthaltstitel für Ausländer, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet von Dresden haben oder in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und in Dresden Wohnsitz nehmen oder nehmen wollen. Ein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) kann in folgenden Formen erteilt werden und zwar als
- Visum zur Einreise
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG.
Für Unionsbürger und Schweizer und deren Familienangehörige gelten besondere Bestimmungen nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügigG/EU).
- Einreise (Anliegen)
- Aufenthaltserlaubnis (Anliegen)
- Niederlassungserlaubnis (Anliegen)
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EG (Anliegen)
- Freizügigkeit für Unionsbürger und Schweizer (Anliegen)
- Einladung von Ausländern (Anliegen)
- Klassenfahrten ins eurpäische Ausland (Anliegen)


