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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Wohnhilfen«

Trifft eines der folgenden Merkmale zu, kann der Betreffende einen Antrag auf Wohnungsvermittlung stellen und als Voraussetzung für die Vermittlung in einen bestimmten Wohnungsbestand einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein beantragen.

  • Personen oder Haushalte, die von Obdachlosigkeit betroffen sind
  • Personen oder Haushalte, die unmittelbar von Obdachlosigkeit bedroht sind, z. B. wenn
    • Räumungsklage vorliegt oder
    • Entlassung aus Anstalt, Heim oder Einrichtung angezeigt ist
  • Ausländer oder Aussiedler aus Wohnheimen bzw. Sammelunterkünften, die erstmals eine Wohnung in Dresden benötigen
    • Zusätzlich ist ein Nachweis über den gültigen Aufenthaltsstatus vorzulegen.
  • Personen oder Haushalte, die von Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit betroffen sind, und deren Wohnsituation nicht der Behinderung entspricht
    • Zusätzlich ist der Behindertenausweis vorzulegen.
  • Personen oder Haushalte, die von Gewalt bedroht sind, wenn die Wohnsituation nachweislich eine Gefahr für Leben und Gesundheit darstellt
  • Personen, bei denen offensichtliche Hilflosigkeit vorliegt

Die Mitarbeiter des Sachgebietes Wohnungsfürsorge des Sozialamtes beraten Sie dazu.

Auswärtige Bürger, die o. g. Kriterien erfüllen und nach Dresden ziehen wollen, können eine Person ihres Vertrauens mit der Wahrnehmung ihres Anliegens gegenüber der Landeshauptstadt bevollmächtigen.

Zum alters- und behindertengerechten betreuten Wohnen erfolgt eine umfassende Beratung und in begrenztem Umfang auch die Vermittlung von Wohnraum im geförderten Wohnungsbestand. Bei dieser Wohnform wird in der Regel neben dem Mietvertrag ein zusätzlicher Betreuungsvertrag abgeschlossen.

Zuständig:

Kontakt

Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Soziales
Sozialamt
Abteilung Integration und Eingliederungsleistungen
Sachgebiet Wohnungsfürsorge

 
PF 120020
01001 Dresden
 
Junghansstr. 2
01277 Dresden
Zimmer 311, 313, 315
Stadtplan 
Stadtplan
Öffentlicher Personennahverkehr 
Linien 4, 10, 61 bis Haltestelle Pohlandplatz
Anfahrt mit Bus und Bahn 
Anfahrt mit Bus und Bahn
Öffnungszeiten 
Dienstag und Donnerstag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr und
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
09.00 Uhr - 12.00 Uhr
 
(03 51) 4 88 12 94
(03 51) 4 88 13 70
(03 51) 4 88 13 72
(03 51) 4 88 13 83
 
(03 51) 4 88 12 93
Barriereführer-ID 
Zugang für Körperbehinderte