Anliegen & Lebenslagen - Aufenthaltstitel
Anliegen »Aufenthaltstitel«
Die Ausländerbehörde Dresden erteilt bzw. verlängert Aufenthaltstitel für Ausländer, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet von Dresden haben oder in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und in Dresden Wohnsitz nehmen oder nehmen wollen.
Ein Aufenthaltstitel kann in folgenden Formen erteilt werden:
- Aufenthaltserlaubnis für den beantragten Aufenthaltszweck
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Dauerenthalt - EG
- nationales Visum oder Schengen-Visum
für Unionsbürger und deren Familienangehörige:
wird Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht bzw. eine Aufenthaltskarte erteilt.
- Aufenthaltserlaubnis (Anliegen)
- Niederlassungserlaubnis (Anliegen)
- Visum (Anliegen)
- Allgemeine Informationen zum Aufenthaltsrecht für Ausländer (Anliegen)
