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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Schulverwaltung«

Die Stadt verwaltet zwar die meisten Schulgebäude, jedoch darf das städtische Schulverwaltungsamt nicht verwechselt werden mit der staatlichen Sächsischen Bildungsagentur, die für die Organisation des Unterrichts, die Klassenbildung, die Lehrpläne, für die Einstellung, den Einsatz und die Vergütung der Lehrer/innen und Schulleiter/innen zuständig ist.

Das städtische Schulverwaltungsamt kümmert sich um:

  • Werterhaltung, Instandsetzung, Verwaltung und außerschulische Nutzung von Schulgebäuden
  • Schulwegsicherheit (in Zusammenarbeit mit dem Straßen- und Tiefbauamt, Straßenverkehrsbehörde, Sachgebiet Verkehrssicherheit nichtmotor. Verkehrsteilnehmer)
  • die Schülerbeförderung (Organisation, Kostenerstattung)

Das Antragsformular zur Kostenerstattung für Schülerbeförderung finden Sie hier zum Ausfüllen. Drucken Sie es nach dem Ausfüllen aus, unterschreiben Sie es und geben Sie den Antrag unterschrieben im Sekretariat der Schule ab.

  • Schulausstattung: Lehr- und Lernmittel sowie Schulinventar (auch Beratung von Lehrerinnen und Lehrern bei der Auswahl von Lehr- und Lernmitteln) 
  • Vermietung von Schulgebäuden und Schulturnhallen (außerschulische Nutzung)>
Schulen können nach berühmten Personen, örtlichen Gegebenheiten oder dem unmittelbaren Bezug zum Berufsfeld der Schule benannt werden. Der Vorschlag zu einem solchen Eigennamen kann aus der Schule selbst, aber auch aus dem Stadtrat oder dem Ortsbeirat kommen.
Welchen Namen eine öffentliche Schule tragen kann und wer alles mitwirken muss, damit der Wunschname auch bestätigt wird, regelt eine Satzung.

Zuständig: