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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Wahlen und Abstimmungen«

Das Sachgebiet Wahlen, Grundsatz, Controlling des Bürgeramtes ist als Wahlbehörde für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zuständig.

Sie erteilt Auskünfte zu Wahlen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, prüft die Wahlberechtigung und stellt Wählbarkeitsbescheinigungen aus.

Für Volksanträge und Volksbegehren prüft die Behörde die eingereichten Unterschriften.

Die Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden regelt die Bürgerentscheidssatzung.

Ehrenamtliche Tätigkeit bei Wahlen, Volks- und Bürgerentscheiden wird entschädigt. Die Höhe der Entschädigungen regelt die Entschädigungssatzung Wahlen, Volks- und Bürgerentscheide, die hier zum Download bereitliegt:

Unter welchen Bedingungen in der Wahlkampfzeit auf öffentlichen Straßen Werbung für politische Zwecke gemacht werden darf, regelt die Satzung Verfahrensregelung Wahlwerbung.

Zu Wahlen werden von der Kommunalen Statistikstelle Wahlstatistiken erstellt und veröffentlicht. Näheres regelt die Wahlstatistik-Satzung, die hier zum Download bereitliegt:

Informationen zu aktuellen und vergangenen Wahlen finden Sie unter www.dresden.de/wahlen.

Zuständig: