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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Kulturförderung«

Annahme von Anträgen auf kommunale Kulturförderung

Gemäß der Richtlinie zur kommunalen Kulturförderung vom 15. Dezember 2011 gelten für Anträge auf Fördermittel folgende Fristen:

  • Anträge auf Zuwendung für Einzelprojekte sind bis zum 30. September für Projekte des Folgejahres bzw. bis zum 30. April für Projekte des III. und IV. Quartales des laufenden Jahres abzugeben.
  • Anträge auf institutionelle Förderung sind bis zum 30. April des Jahres vor dem Kalenderjahr der beantragten Förderung zu stellen.

Anträge richten Sie bitte postalisch unter Beifügung relevanter Unterlagen an das Amt für Kultur und Denkmalschutz. Es wird gebeten, zusätzlich den Antrag in elektronischer Form an die Adresse kultur-denkmalschutz@dresden.de zu senden. Für alle Fragen rund um die Antragstellung stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter gern zur Verfügung.

Die Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden zur kommunalen Kulturförderung, die Antragsformulare und eine Übersicht der jeweiligen Ansprechpartner im Amt für Kultur und Denkmalschutz finden Sie hier:

Hinweis zu den Formularen: Die pdf-Dateien lassen sich nur mit einer Vollversion von Adobe Acrobat Professional speichern. Nutzer von Adobe Acrobat Reader verwenden zum Speichern bitte den Button "Sichern" am Ende der jeweiligen Formularseite. Folgen Sie dann den Hinweisen in den sich öffnenden Fenstern.

  

Zuschüsse für den Um- und Ausbau von Arbeitsateliers

Bildende Künstler können gemäß Richtlinie vom
18. Januar 1996 Zuschüsse für einen Um- oder Ausbau ihrer Ateliers beantragen.
Anträge werden ganzjährig angenommen.

Die Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden über die Gewährung einmaliger Zuschüsse für Um- und Ausbau von Arbeitsateliers Bildender Künstler vom 18. Januar 1996 liegt hier als *.pdf-Dokument zum Download bereit: