Anliegen & Lebenslagen - Spielautomatensteuer
Anliegen »Spielautomatensteuer«
Einen Spielautomatensteuerbescheid erhalten Spielautomatensteuerschuldner, d.h. jene, denen die Erträge aus öffentlich zugänglichen Spielgeräten zufließen. Dies geschieht auf der Grundlage der Spielautomatensteuersatzungen.
- Anmeldung der Spielautomatensteuer
- Änderungsmitteilungen zu Spielautomaten und ähnlichen Geräten
- Widerspruchsverfahren gegen Spielautomatensteuerbescheide
bearbeitet die Abteilung Gewerbesteuer, Sachgebiet Aufwandssteuer (Telefon 0351-4882370, Telefax 0351-4882898).
Es besteht Meldepflicht seitens des Steuerschuldners.
Dazu benötigen Sie Formularvordrucke zur Änderungsmitteilung von Spielgeräten und der Anmeldung der Spielautomatensteuer, welche Sie hier zum Download finden:
- Änderungsmitteilung zur Spielautomatensteuer (*.pdf, 26 KB)
- Titelbogen zur Anmeldung der Spielautomatensteuer (*.pdf, 19 KB)
- Anlagebogen zur Anmeldung der Spielautomatensteuer (*.pdf, 29 KB)
Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Finanzen und Liegenschaften
Steueramt
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Es erfolgen stichprobenartige Überprüfungen zur Einhaltung der Meldepflicht und es kommt zu Anzeigen bei Vernachlässigung der Steuer- und Meldepflicht. Diese Fälle werden nach den Vorschriften der Steuerhinterziehung geahndet.
Die Satzung liegt zum Download bereit:
- Spielautomatensteuersatzung (*.pdf, 19 KB)
