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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Spielautomatensteuer«

Einen Spielautomatensteuerbescheid erhalten Spielautomatensteuerschuldner, d.h. jene, denen die Erträge aus öffentlich zugänglichen Spielgeräten zufließen. Dies geschieht auf der Grundlage der Spielautomatensteuersatzungen.

  • Anmeldung der Spielautomatensteuer
  • Änderungsmitteilungen zu Spielautomaten und ähnlichen Geräten
  • Widerspruchsverfahren gegen Spielautomatensteuerbescheide

bearbeitet die Abteilung Gewerbesteuer, Sachgebiet Aufwandssteuer (Telefon 0351-4882370, Telefax 0351-4882898).

Es besteht Meldepflicht seitens des Steuerschuldners.
Dazu benötigen Sie Formularvordrucke zur Änderungsmitteilung von Spielgeräten und der Anmeldung der Spielautomatensteuer, welche Sie hier zum Download finden:

Alle Formulare erhalten Sie auch im Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, 4. Etage, Zimmer 213. Sie können sie auch telefonisch (0351-4882370) oder schriftlich anfordern.
Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Finanzen und Liegenschaften
Steueramt
Postfach 12 00 20
01001 Dresden

Es erfolgen stichprobenartige Überprüfungen zur Einhaltung der Meldepflicht und es kommt zu Anzeigen bei Vernachlässigung der Steuer- und Meldepflicht. Diese Fälle werden nach den Vorschriften der Steuerhinterziehung geahndet.

Die Satzung liegt zum Download bereit:

Zuständig: