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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Kulturdenkmäler«

Die Landeshauptstadt Dresden gewährt Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen nach der Sächsischen Denkmalschutzförderungsverordnung vom 18. Februar 2009.

Anträge auf Zuwendungen für Kulturdenkmale im Stadtgebiet Dresden richten Sie bitte bis zum 30. September des Vorjahres eines jeden Förderjahres an das Amt für Kultur und Denkmalschutz. Das Antragsformular, ein Informationsblatt zum Antrag sowie die Sächsische Denkmalschutzförderungsverordnung finden Sie hier:

Für Fragen zur Antragstellung steht Ihnen Frau Schumann, Tel.: 4 88 88 52, zur Verfügung.

Zur Pflege und Erhaltung von Sakralbauten gewährt die Landeshauptstadt Dresden Zuschüsse auf freiwilliger Basis. Anträge in diesem Bereich werden von der Stadtkämmerei angenommen. Informationen zum Antragsverfahren und zur Höhe der Zuwendungen entnehmen Sie bitte der folgenden Richtlinie:

Das Amt für Kultur und Denkmalschutz erteilt darüber hinaus Auskünfte zur Erfassung und Lage von Kulturdenkmälern. Im Themenstadtplan der Landeshauptstadt Dresden können Sie unter dem Stichwort "Kultur und Sport/Kulturdenkmäler" auch online umfangreiche Informationen abrufen.

Zuständig: