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Anliegen & Lebenslagen - Jugenderholung

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Anliegen »Jugenderholung«

Die Abteilung Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes gibt für 6- bis 14-Jährige den Ferienpass heraus und bietet Ferienreisen und Stadtranderholung in den Sommerferien.

Über gemeinnützige Anbieter von Ferienlagerplätzen informiert das Jugendamt auf Anfrage unter Telefon 0351-4884665.

Für Ferienfahrten gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse:
Gefördert wird die Teilnahme an Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, die von einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe durchgeführt werden. Begünstigt sind  Kinder und Jugendliche im Alter vom 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die Dresden-Pass-Inhaber sind bzw. ein Elternteil Empfänger von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II ist.
Bei der Buchung einer Ferienreise spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn ist bei dem Träger der Kinder- und Jugenderholungsmaßnahme eine  Kopie des gültigen Dresden-Passes bzw. Sozialhilfe- oder Arbeitslosengeld II - Bescheides abzugeben. Der Träger der Maßnahme übernimmt die Beantragung der Zuschüsse.
Nicht gefördert werden:

  • Klassenfahrten
  • Schullandheimaufenthalte
  • Schulabschlussfahrten
  • Kindergartenfahrten
  • Fahrten, die von kommerziellen Unternehmen angeboten werden.

Bitte wenden Sie sich direkt an einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe.
Informationen zu Angeboten internationaler Jugendbegegnungen erhalten Sie beim JugendInfoService Dresden, Tel.: 0351 - 48 48 715, info@jugendinfoservice.de, www.jugendinfoservice.de.

Zuständig: