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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Jugendhilfe, Förderung freier Träger«

Gefördert werden freie Träger der Jugendhilfe, die ihren Sitz in der Landeshauptstadt Dresden haben und für Dresdner Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene tätig sind.
Andere freie Träger, die überregional oder in anderen Gebietskörperschaften tätig sind, können gefördert werden, wenn sie den Bedarf von jungen Dresdnern erfüllen und als Träger der freien Jugendhilfe nach Paragraph 75 Kinder- und Jugendhilfegesetz anerkannt sind.
Gefördert werden Träger der freien Jugendhilfe als natürliche und juristische Personen (rechtsfähige und nicht rechtsfähige Vereinigungen).

Die Richtlinie für die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe liegt hier zum Download bereit:

Der Antragsteller muss seine Kompetenz und eine den Zielen des Grundgesetzes entsprechende Arbeit nachweisen. Der freie Träger kann dann Fördermittel erhalten, wenn er selbst eine angemessene Eigenleistung erbringt.
Die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel muss nachgewiesen werden.

Das Jugendamt entscheidet über Sachverhalte, Zuschusshöhe und Zuwendungsart nach Gesichtspunkten des Jugendhilfeplanes und im Rahmen der verfügbaren Haushaltmittel.

Zuständig dafür ist die Abteilung Kinder- und Jugendförderung, Sachgebiet Zuschusswesen, (Telefon 0351-4884710, Telefax 0351-4884656).

Das Jugendamt bietet außerdem folgende Dienstleistungen:

  • Beratung freier Träger der Jugendhilfe, die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit unterbreiten
  • Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
  • Entgegennahme von Anträgen auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe und Beantwortung von Fragen zur Antragstellung
  • Beratung freier Träger der Jugendhilfe zu Fragen der Förderung durch Bund, Freistaat Sachsen und städtisches Jugendamt
  • Bearbeitung von Förderanträgen für Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
  • Beratung freier Träger in den Bereichen Migrantenarbeit, begleitetes Wohnen nach Paragraph 13.3 SGB VIII

Freie Träger werden beraten zu Fragen der Konzeptentwicklung, der Förderung durch Bund, Land und Kommunen.

Anträge von Trägern der freien Jugendhilfe, die nach Paragraph 22 Kinder- und Jugendhilfegesetz tätig sind, werden im Amt für Kindertageseinrichtungen bearbeitet.

Die Stabsstelle Förderung freier Träger der Abteilung Kinder- und Jugendförderung ist unter folgenden Telefonnummern zu erreichen:
0351-4884660, 0351-4884663

Die Abteilung Allgemeine Soziale Dienste, Sachgebiet Geschäftsstelle, ist zuständig für die Verhandlungen gemäß Paragraph 77 und 78 SGB VIII sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben. Es werden die Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen mit freien Trägern im Bereich der Hilfen zur Erziehung verhandelt.

Wenden Sie sich bitte an:
Abteilung Allgemeine Soziale Dienste
Sachgebiet Geschäftsstelle
Telefon 0351-4884724
Telefax 0351-4884573

Zuständig:

Formulare

(Formular bitte auf Ihrem Rechner speichern und anschließend mit Excel öffnen)