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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Soziale Beratung für Eltern & Kinder«

Für Kinder,

  • die Probleme in ihrer Familie haben,
  • die sich von ihren Eltern nicht verstanden fühlen,
  • deren Eltern in Scheidung oder getrennt leben,
  • die vernachlässigt, gedemütigt, geschlagen oder missbraucht werden.

Für Jugendliche und junge Volljährige,

  • die mit ihren Eltern nicht mehr reden können,
  • die einen eigenen Weg suchen und Beistand brauchen,
  • die unter sozialen Schwierigkeiten leiden,
  • die körperliche oder seelische Gewalt erfahren oder missbraucht werden.

Für Eltern,

  • die bei der Erziehung ihrer Kinder Unterstützung wollen
  • die Konflikte in Partnerschaft und Familie überwinden möchten
  • die in Trennung oder Scheidung leben
  • die bei sozialen Schwierigkeiten Unterstützung brauchen


Außerdem sind wir da für Familienangehörige, Lehrer, Erzieher, Freunde, Bekannte, Nachbarn und andere an der Erziehung Beteiligte, die sich um die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sorgen. 

Die Stadtteilsozialdienste bieten

Beratung und Unterstützung

  • in Erziehungsfragen
  • bei Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten
  • bei Schulschwierigkeiten, Ausbildungs- und Berufsproblemen
  • bei der Lösung von Familienkonflikten
  • bei Trennungs- und Scheidungsabsichten
  • bei sozialen Problemen.

Vermittlung

  • von Hilfsangeboten des Jugendamtes und anderer Ämter und Behörden (Sozialamt, Gesundheitsamt, Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen, Agentur für
    Arbeit),
  • von Kontakten zu freien Trägern der Jugendhilfe,
  • von sozialpädagogischen und sozialrechtlichen Hilfen.

Gewährung

  • von Hilfen zur Erziehung (nach Antragsstellung und Bedarfsfeststellung), darunter
  • Erziehungsbeistand,
  • sozialpädagogische Familienhilfe,
  • Tagesgruppenbetreuung,
  • Erziehung und Betreuung in einer Pflegefamilie,
  • Heimerziehung und betreutes Wohnen,
  • intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.
  • von Hilfen für junge Volljährige zur selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung.
  • von Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte.

Information

  • zu den Regelungen im Kindschaftsrecht, darunter
  • die Gleichstellung ehelicher und nicht ehelicher Kinder,
  • die gemeinsame elterliche Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern oder nach Trennung und Scheidung,
  • das erweiterte Umgangsrecht für Väter, die nicht mit der Mutter verheiratet sind, für Großeltern, Geschwister und andere Personen.

Anlaufstellen

  • Altstadt und Plauen, Nöthnitzer Straße 2, 01187 Dresden, Telefon 4 88 68 61, 4 88 68 81
  • Neustadt und Klotzsche (mit Langebrück, Weixdorf, Marsdorf und Schönborn), Hoyerswerdaer Straße 3, 01099 Dresden, Telefon 4 88 66 41
  • Pieschen, Bürgerstraße 63, 01127 Dresden, Telefon 4 88 55 11
  • Blasewitz und Loschwitz (mit Schönfelder Hochland), Grundstraße 3, 01326 Dresden, Telefon 4 88 85 61
  • Leuben und Prohlis, Prohliser Allee 10, 01239 Dresden, Telefon 4 88 83 41
  • Cotta (mit Cossebaude, Oberwartha, Mobschatz, Gompitz und Altfranken), Lübecker Straße 121, 01157 Dresden, Telefon 4 88 57 42

Unsere Öffnungszeiten

  • Montag, Donnerstag, Freitag 9-12 Uhr
  • Dienstag 9-18 Uhr
  • Entgegennahme von Unterlagen
  • telefonische Auskünfte
  • Vereinbarung von Terminen
Sprechzeiten
  • Dienstag 8 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
  • Freitag 8 - 12 Uhr
  • Persönliche Beratung
  • außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung.

Notdienst

In dringenden Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten und bei Hinweisen zu möglichen Kindeswohlgefährdungen kann man sich an den Kinder- und Jugendnotdienst des Jugendamtes wenden: Rudolf-Bergander-Ring 43, 01219
Dresden, 24-Stunden-Notruf (03 51) 2 75 40 04, E-Mail: Kinderschutz@dresden.de.

Zuständig: