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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Urkundenausstellung«

In der Urkundenstelle werden anhand der Personenstandsbücher der Stadt Dresden Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden oder beglaubigte Abschriften ausgestellt. Der Personenstandsfall muss auf dem Territorium der Stadt Dresden oder in einem Vorort, der heute eingemeindet ist, eingetreten sein. Die Personenstandsbücher werden nur befristet in der Urkundenstelle aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfristen sind für:

  • Geburtenbücher: 110 Jahre
  • Heiratsbücher: 80 Jahre
  • Lebenspartnerschaftsbücher: 80 Jahre
  • Sterbebücher: 30 Jahre
  • Nach Fristablauf werden diese Personenstandsbücher an das Stadtarchiv Dresden abgegeben.

    Urkunden können persönlich beantragt werden. Die Ausstellung erfolgt in der Regel gleich und die Urkunden können vom Antragsberechtigten mitgenommen werden. Eine persönliche Beantragung empfehlen wir, wenn es eilt!

    Die Urkunden können auch schriftlich online mit xSta-Bürger Dresden, per Fax oder auf dem Postweg angefordert werden.

    Für das Auffinden eines Eintrages im Personenstandsbuch sind zur betreffenden Person folgende Angaben erforderlich:

    • Name
    • Vorname
    • Geburts-, Eheschließungs- bzw. Sterbedatum
    • Standesamtsbezeichnung
    • alte Urkunden (soweit noch vorhanden).

      Eine Eingangsbestätigung erhalten Sie nicht. Die Bearbeitungszeit für Ihre schriftliche Urkundenabforderung beträgt ungefähr 10 Arbeitstage. Sie bekommen die schriftlich bestellten Urkunden mit Rechnung und vorbereitetem Überweisungsträger (wenn gebührenpflichtig) zugesandt. Wir bitten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

      Nach Personenstandsgesetz § 62 Absatz 1 werden Personenstandsurkunden auf Antrag den Personen erteilt, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beim Geburten- oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen. Für die Ausstellung einer Urkunde im Format A4, Format A5 oder als Internationale Urkunde wird eine Gebühr von 10,00 Euro fällig. Jedes weitere Exemplar derselben Urkunde kostet 5,00 Euro.

      Antragsberechtigten Personen wird auf schriftlichen Antrag hin die Geburtsuhrzeit mitgeteilt. Diese Auskunft kostet 7,00 Euro.

      Bei unvollständigen oder falschen Angaben zur gesuchten Person entstehen Suchgebühren je nach Aufwand von 10,00 Euro je angefangene halbe Stunde, höchstens jedoch 100,00 Euro. Gebührenfrei sind Personenstandsurkunden, für die auf Grund von Bundes- oder Landesrecht Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist, zum Beispiel zum Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, Sozialhilfe, der Gewährung von Kinder- und von Erziehungsgeld.

    Namensänderungen von nicht gemeinsamen Kindern:
    Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein Kind allein zusteht und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind durch Erklärung ihren Ehenamen erteilen. Trägt das Kind noch den Familiennamen des anderen leiblichen Elternteils, ist dessen Zustimmung erforderlich. Diese muss im Standesamt abgegeben werden.

    Wegen Namensänderungen bei Kindern, die im laufenden Kalenderjahr geboren wurden, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Geburten des Standesamtes.

    Namensänderungen von Ehegatten: 

    Geschiedene oder Verwitwete, die einen früher geführten Namen wieder annehmen möchten, müssen folgende Unterlagen mitbringen:

    • Personalausweis
    • Geburts- oder Abstammungsurkunde
    • Eheurkunden
    • rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde

      Die Wiederannahme des Geburtsnamens oder des zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namens erfolgt nach rechtskräftiger Scheidung bei Eheschließungen nach dem 3. Oktober 1990 im Standesamt auf der Goetheallee 55, Fachbereich Besondere Beurkundungen.

    Zuständig:

Kontakt

Urkundenstelle

Bürgeramt
Abteilung Standesamt
SG Urkundenwesen

 
Landeshauptstadt Dresden
Bürgeramt
Abteilung Standesamt
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
 
Provianthofstraße 7 (Heeresbäckerei)
(1. Etage, Zi 112)
01099 Dresden
Stadtplan 
Stadtplan
Öffentlicher Personennahverkehr 
Straßenbahn Linie 7 oder 8 Haltestelle Heeresbäckerei
Anfahrt mit Bus und Bahn 
Anfahrt mit Bus und Bahn
Öffnungszeiten 
Mo 9-12 Uhr
Di 9-18 Uhr
Do 9-18 Uhr
 
0351-4886790
 
0351-4886783
Eingang Urkundenstelle

Eingang Urkundenstelle, Provianthofstraße 7

Ansicht von Regalreihen

Personenstandsbücher in der Urkundenstelle