Anliegen & Lebenslagen - Urkundenausstellung
Anliegen »Urkundenausstellung«
In der Urkundenstelle werden anhand der Personenstandsbücher der Stadt Dresden Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden oder beglaubigte Abschriften ausgestellt. Der Personenstandsfall muss auf dem Territorium der Stadt Dresden oder in einem Vorort, der heute eingemeindet ist, eingetreten sein. Die Personenstandsbücher werden nur befristet in der Urkundenstelle aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfristen sind für:
- Geburtenbücher: 110 Jahre
- Heiratsbücher: 80 Jahre
- Lebenspartnerschaftsbücher: 80 Jahre
- Sterbebücher: 30 Jahre Nach Fristablauf werden diese Personenstandsbücher an das Stadtarchiv Dresden abgegeben.
- Stadtarchiv (Anliegen)
- Name
- Vorname
- Geburts-, Eheschließungs- bzw. Sterbedatum
- Standesamtsbezeichnung
- alte Urkunden (soweit noch vorhanden).
Eine Eingangsbestätigung erhalten Sie nicht. Die Bearbeitungszeit für Ihre schriftliche Urkundenabforderung beträgt ungefähr 10 Arbeitstage. Sie bekommen die schriftlich bestellten Urkunden mit Rechnung und vorbereitetem Überweisungsträger (wenn gebührenpflichtig) zugesandt. Wir bitten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Nach Personenstandsgesetz § 62 Absatz 1 werden Personenstandsurkunden auf Antrag den Personen erteilt, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beim Geburten- oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen. Für die Ausstellung einer Urkunde im Format A4, Format A5 oder als Internationale Urkunde wird eine Gebühr von 10,00 Euro fällig. Jedes weitere Exemplar derselben Urkunde kostet 5,00 Euro.
Antragsberechtigten Personen wird auf schriftlichen Antrag hin die Geburtsuhrzeit mitgeteilt. Diese Auskunft kostet 7,00 Euro.
Bei unvollständigen oder falschen Angaben zur gesuchten Person entstehen Suchgebühren je nach Aufwand von 10,00 Euro je angefangene halbe Stunde, höchstens jedoch 100,00 Euro. Gebührenfrei sind Personenstandsurkunden, für die auf Grund von Bundes- oder Landesrecht Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist, zum Beispiel zum Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, Sozialhilfe, der Gewährung von Kinder- und von Erziehungsgeld.
- Fachbereich Geburten (Anliegen)
- Personalausweis
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Eheurkunden
- rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde Die Wiederannahme des Geburtsnamens oder des zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namens erfolgt nach rechtskräftiger Scheidung bei Eheschließungen nach dem 3. Oktober 1990 im Standesamt auf der Goetheallee 55, Fachbereich Besondere Beurkundungen.
- Besondere Beurkundungen (Anliegen)
Die Urkunden können auch schriftlich online mit xSta-Bürger Dresden, per Fax oder auf dem Postweg angefordert werden.
Für das Auffinden eines Eintrages im Personenstandsbuch sind zur betreffenden Person folgende Angaben erforderlich:
Namensänderungen von nicht gemeinsamen Kindern:
Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein Kind allein zusteht und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind durch Erklärung ihren Ehenamen erteilen. Trägt das Kind noch den Familiennamen des anderen leiblichen Elternteils, ist dessen Zustimmung erforderlich. Diese muss im Standesamt abgegeben werden.
Wegen Namensänderungen bei Kindern, die im laufenden Kalenderjahr geboren wurden, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Geburten des Standesamtes.
Namensänderungen von Ehegatten:
Geschiedene oder Verwitwete, die einen früher geführten Namen wieder annehmen möchten, müssen folgende Unterlagen mitbringen:
Zuständig:
Kontakt
Urkundenstelle
Bürgeramt
Abteilung Standesamt
SG Urkundenwesen
- Landeshauptstadt Dresden
Bürgeramt
Abteilung Standesamt
Postfach 12 00 20
01001 Dresden - Provianthofstraße 7 (Heeresbäckerei)
(1. Etage, Zi 112)
01099 Dresden - Stadtplan
- Stadtplan
- Öffentlicher Personennahverkehr
- Straßenbahn Linie 7 oder 8 Haltestelle Heeresbäckerei
- Anfahrt mit Bus und Bahn
- Anfahrt mit Bus und Bahn
- Öffnungszeiten
- Mo 9-12 Uhr
Di 9-18 Uhr
Do 9-18 Uhr
- 0351-4886790
- 0351-4886783
- standesamt-urkundenstelle@dresden.de

Eingang Urkundenstelle, Provianthofstraße 7

Personenstandsbücher in der Urkundenstelle
