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Anliegen & Lebenslagen - Eheschließung

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Anliegen »Eheschließung«

Eheschließungen können beim Standesamt am Haupt- oder Nebenwohnsitz der Partner angemeldet werden.

Zur Anmeldung benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung des Einwohneramtes der Hauptwohnung (bei Abgabe der Unterlagen nicht älter als 4 Wochen), wenn die Hauptwohnung nicht in Dresden ist. 
  • eine gültige Geburtsurkunde (siehe Urkundenstelle)
  • urkundlicher Nachweis, wenn eine Namensänderung erfolgt ist
  • bei gemeinsamen vorehelichen Kindern die Geburts- oder Abstammungsurkunde der Kinder und die Vaterschaftsanerkennung und evtl., wenn vorhanden, die Sorgeerklärung 

Geschiedene müssen zusätzlich die Eheurkunde und ein rechtskräftiges Scheidungsurteil der letzten Ehe mitbringen, Verwitwete die Ehe- und die Sterbeurkunde. Sollten Sie diese Eheurkunde nicht mehr besitzen, erhalten Sie diese mit Scheidungsvermerk in der Urkundenstelle, Provianthofstraße 7, wenn die Eheschließung in Dresden vor dem 03. Oktober 1990 war. Haben Sie nach diesem Zeitpunkt in Dresden geheiratet, erhalten Sie diese Urkunde im Standesamt auf der Goetheallee 55.

Die Anmeldung der Eheschließung behält ein halbes Jahr ihre Gültigkeit. Die Vergabe des Eheschließungstermins erfolgt nach Prüfung der Ehefähigkeit frühestens ein halbes Jahr im Voraus bei Abgabe aller erforderlichen Unterlagen. Haben beide Partner ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz nicht in Dresden ist das Standesamt am Wohnsitz für die Anmeldung zuständig. Für eine unverbindliche Terminreservierung können Sie sich in diesem Fall schriftlich an uns wenden.

Eheschließungsorte und Online-Terminkalender

Für standesamtliche Eheschließungen stehen in Dresden verschiedene Orte zur Verfügung. Informieren Sie sich online über freie Termine!

Eine Voranmeldung der Eheschließung ist auch online mit xSta-Bürger Dresden möglich. Die Voranmeldung der Eheschließung stellt lediglich eine Information für das Standesamt dar, dass Sie die Absicht haben, die Ehe zu schließen. Sie ersetzt nicht die persönliche Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt. Durch die Voranmeldung der Eheschließung ergeben sich für Sie keine Vorteile im Zusammenhang mit der Vergabe eines Eheschließungstermins. Die verbindliche Eintragung eines Eheschließungstermins ist nur bei persönlicher Vorsprache mindestens eines Verlobten und nach Vorlage der vollständigen Unterlagen beim Standesamt möglich. Die Bearbeitungszeit kann sich wesentlich verkürzen, wenn bereits eine Voranmeldung der Eheschließung mit x-Sta-Bürger Dresden erfolgt ist. Kann ein Ehepartner aus wichtigem Grund nicht zur Anmeldung der Eheschließung erscheinen, so kann er die Vollmacht ausfüllen. Die Voranmeldung der Eheschließung ist nur möglich, wenn beide Verlobte ehefähig, d. h. unter anderem ledig, geschieden oder verwitwet, sind. Bitte beachten Sie bei der Eingabe Ihrer Daten, dass die Angaben vollständig sind. Sie sollten diese daher möglichst aus den Ihnen vorliegenden Urkunden übernehmen. Seitens des Standesamtes erhalten Sie keine Eingangsbestätigung. Bitte verzichten Sie darauf, unter der Rubrik „Fragen und Wünsche an den Standesbeamten“ Fragen zu stellen oder Wünsche zu äußern. Uns ist es aus Zeitgründen nicht möglich, diese per Email oder per Telefon zu beantworten.

Trauzeugen sind nicht mehr erforderlich, können aber bei der Anmeldung benannt werden.

Als gemeinsamer Ehename kann der Geburtsname oder der zum Zeitpunkt der Eheschließung geführte Familienname der Frau oder des Mannes gewählt werden. Auch eine getrennte Namensführung ist möglich.

Bei Eheschließungen mit Auslandsberührung ist vorab unbedingt eine persönliche Vorsprache beider Verlobter ratsam. Bitte bringen Sie den Reisepass und den Personalausweis mit. Falls nur einer der Verlobten vorsprechen kann, halten Sie bitte eine Reisepasskopie des anderen Partners bereit.

Der Fachbereich Eheschließung stellt auch Ehefähigkeitszeugnisse für Deutsche zur Eheschließung im Ausland aus. Wir nehmen Anträge zur Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile entgegen im Zusammenhang mit der Anmeldung einer Eheschließung entgegen.

Auskunft über die wichtigsten Gebühren rund um Ihre Eheschließung finden Sie in der nachfolgenden Datei.

Zuständig:

Kontakt

Einwohner- und Standesamt
Abteilung Standesamt
Sachgebiet Geburten, Eheschließung, Besondere Aufgaben und Sterbefälle
Fachbereich Eheschließung

Postanschrift
PF 12 00 20
01001 Dresden
Besucheranschrift
Goetheallee 55
01309 Dresden
Stadtplan
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Öffnungszeiten
Mo 8-12 Uhr
Di 8-12 und 14-18 Uhr
Do 14-18 Uhr
Telefonnummer
0351-4888806
Faxnummer
0351-4888803

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