Anliegen & Lebenslagen - Stadtrat, Ausschüsse
Anliegen »Stadtrat, Ausschüsse«
Die Stadträte arbeiten in zehn beschließenden und zwei beratenden Ausschüssen.
Die beschließenden Ausschüsse sind befugt, Entscheidungen ihres Geschäftskreises anstelle des Stadtrates zu treffen. Handelt es sich um Dinge mit besonderer kommunalpolitischer Bedeutung, beraten diese Ausschüsse lediglich; die Entscheidung trifft dann der Stadtrat.
Beratende Ausschüsse bereiten Entscheidungen des Stadtrates oder beschließender Ausschüsse vor.
Die Ausschusssitzungen der beschließenden Ausschüsse sind – im Gegensatz zu denen der beratenden Ausschüsse – zum Teil öffentlich.
Die Aufgabenbereiche der Ausschüsse entsprechen größtenteils dem Aufgabenbereich der zugeordneten Geschäftsbereiche, mit Ausnahme des Petitionsausschusses; dieser ist zuständig für alle an den Stadtrat gerichteten Petitionen (siehe auch Petitionsausschuss).
Beschließende Ausschüsse:
- Ausschuss für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Sicherheit
- Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
- Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau
- Ausschuss für Wirtschaftsförderung
- Ausschuss für Umwelt und Kommunalwirtschaft
- Jugendhilfeausschuss
- Betriebsausschuss für IT-Dienstleistungen, Stadtentwässerung und Friedhofswesen
- Betriebsausschuss für Städtische Krankenhäuser und Kindertageseinrichtungen
- Betriebsausschuss für Sportstätten und Bäder
- Ausschuss für Kultur
- Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Wohnen
Beratende Ausschüsse:
- Petitionsausschuss
