Anliegen & Lebenslagen - Stadtrat
Anliegen »Stadtrat«
Der Stadtrat ist die gewählte Vertretungskörperschaft der Dresdner Bürgerinnen und Bürger. Ihm gehören 70 Stadträtinnen und Stadträte an. Den Vorsitz führt der/die Oberbürgermeister/-in.
Der Stadtrat legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, für die nicht der/die Oberbürgermeister/-in zuständig ist oder die nicht in den beschließenden Ausschüssen (siehe auch Stadtrat, Ausschüsse ) entschieden werden können.
Besonders wichtige Aufgaben, z. B. den Erlass von Satzungen, kann der Stadtrat seinen beschließenden Ausschüssen nicht übertragen.
Die Sitzungen des Stadtrates im Plenarsaal des Rathauses am Dr.-Külz-Ring 19 sind öffentlich. Sie finden in der Regel alle drei Wochen, jeweils donnerstags von 16 bis 22 Uhr statt.
Wer möchte, kann dabei sein und sich selbst ein Bild von den Diskussionen und Entscheidungen machen. Für alle Interessierten hängt die Tagesordnung spätestens sechs Tage vor der Sitzung im Foyer des Rathauses aus. Zusätzlich ist sie in der Vorwoche auch im Dresdner Amtsblatt) nachzulesen.
Die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden liegt hier zum Download bereit:
- Geschäftsordnung (*.pdf, 80 KB)
Die ehrenamtliche Tätigkeit von Mitgliedern des Stadtrates sowie der Ausschüsse, Ortsbeiräten, Ortschaftsräten und weiteren Beiräten wird entschädigt. Die Art und Höhe einer solchen Aufwandsentschädigung regelt die Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger:
- Entschädigungssatzung (*.pdf, 19 KB)
- Fraktionsrechtsstellungssatzung (*.pdf, 122 KB)
Die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden liegt ebenfalls zum Download bereit:
- Hauptsatzung (*.pdf, 157 KB)
