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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Tagesmütter«

Tagespflege als Alternative zur Krippe

Gemäß Paragraph 3 Abs. 3 des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) bietet die Landeshauptstadt Dresden den Eltern die Möglichkeit zur Tagespflege ihrer Kinder, wenn nicht bedarfsgerecht Plätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen.

Dieses Angebot richtet sich vorwiegend an Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr.
Die Betreuung des Kindes erfolgt innerhalb dieser Tagespflegeform ausschließlich im Haushalt der Tagesmutter.

Nehmen die Eltern einen Platz bei einer Tagespflegeperson für ihr Kind in Anspruch, so werden sie zur Finanzierung dieser Tagespflege in Form eines Elternbeitrages an den Kosten beteiligt. Die Höhe des Elternbeitrages ist in der Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen festgelegt und ist an die Landeshauptstadt Dresden zu entrichten. Die Beantragung von Ermäßigung und Erlass ist möglich.

Die Tagespflegeperson erhält von der Landeshauptstadt Dresden den Aufwendungsersatz entsprechend des jeweiligen Betreuungsumfangs. Dieser setzt sich zusammen aus den Zuschüssen des Freistaates Sachsen, der Stadt Dresden und dem Elternbeitrag.

Einzelheiten regelt die Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden zur Förderung von Kindern in Tagespflege:

Allgemeine Informationen und Kontaktvermittlung zu den in Dresden tätigen Beratungs- und Vermittlungsstellen für Kindertagespflege bietet der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden.

  • Anträge auf Tagespflege und Bestätigung von Tagesmüttern bearbeitet das Team Kindertagespflege (Dr.-Külz-Ring 19, Telefon 0351-4885059)

Zuständig:

Tagesmutter oder -vater werden

Wenn Sie selbst Tagesmutter oder
-vater werden möchten, finden Sie hier Informationen zu Voraussetzungen und Rahmenbedingungen:

Link intern 
Faltblatt "Tagesmütter und Tagesväter gesucht!" (*.pdf, 225 KB)