Anliegen & Lebenslagen - Gewerbeangelegenheiten
Anliegen »Gewerbeangelegenheiten«
Die Abteilung Gewerbeangelegenheiten des Ordnungsamtes ist zuständig für:
- An-, Um- und Abmeldung von Gewerbe
Es müssen sowohl die Aufnahme eines Betriebes, die Verlegung des Betriebes innerhalb der Gemeinde oder die Aufgabe des Betriebes, als auch der Wechsel des Geschäftsgegenstandes oder die Erweiterung der ursprünglich angezeigten Geschäftstätigkeit angezeigt werden. Die entsprechenden Formulare finden Sie unter "Erlaubnisfreie Gewerbe" oder "Genehmigungspflichtige Gewerbe" im Anliegen "Gewerbe anmelden" (rechts).
- Auskünfte aus dem Gewerberegister
- Gewerbeerlaubnisse für Gaststätten, Hotels und Pensionen, Spielhallen (und generell die Betreibung von Spielen und Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit), Pfandleiher, Bewachungsunternehmen, Versteigerer, Makler, Bauträger und Baubetreuer, Anlageberater, Reisegewerbe und die Veranstaltung von Messen, Ausstellungen und Märkten, Ausnahmebewilligungen zum Sonn- und Feiertagsgesetz
- Schornsteinfeger-, Ladenöffnungs- und Preisangabenangelegenheiten
- Durchsetzung des gewerblichen Rechts und Ahndung von Verstößen (zum Beispiel gegen Preisangaben, Schwarzarbeit)
Für den öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz, zum Beispiel die Bewilligung von Sonn- und Feiertagsarbeit, ist die Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion Dresden zuständig. Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Telefon 0351/8257001
Folgende Satzungen und Verordnungen regeln bestimmte Gewerbeangelegenheiten wie Sonderöffnungszeiten oder die Vergnügungssteuer:
- Vergnügungssteuersatzung (*.pdf, 19 KB)
- Spielautomatensteuersatzung (*.pdf, 19 KB)
- Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem regionalen Anlass an Sonntagen im Jahr 2011 (*.pdf, 19 KB)
- Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonntagen im Jahr 2011 (*.pdf, 14 KB)
