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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Gewerbeangelegenheiten«

Die Abteilung Gewerbeangelegenheiten des Ordnungsamtes ist zuständig für:

  • An-, Um- und Abmeldung von Gewerbe
    Es müssen sowohl die Aufnahme eines Betriebes, die Verlegung des Betriebes innerhalb der Gemeinde oder die Aufgabe des Betriebes, als auch der Wechsel des Geschäftsgegenstandes oder die Erweiterung der ursprünglich angezeigten Geschäftstätigkeit angezeigt werden. Die entsprechenden Formulare finden Sie unter  "Erlaubnisfreie Gewerbe" oder "Genehmigungspflichtige Gewerbe" im Anliegen "Gewerbe anmelden" (rechts).
  • Auskünfte aus dem Gewerberegister
  • Gewerbeerlaubnisse für Gaststätten, Hotels und Pensionen, Spielhallen (und generell die Betreibung von Spielen und Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit), Pfandleiher, Bewachungsunternehmen, Versteigerer, Makler, Bauträger und Baubetreuer, Anlageberater, Reisegewerbe und die Veranstaltung von Messen, Ausstellungen und Märkten, Ausnahmebewilligungen zum Sonn- und Feiertagsgesetz
  • Schornsteinfeger-, Ladenöffnungs- und Preisangabenangelegenheiten

  • Durchsetzung des gewerblichen Rechts und Ahndung von Verstößen (zum Beispiel gegen Preisangaben, Schwarzarbeit)

 

Weitere Informationen zu Gewerbeangelegenheiten finden Sie unter:

Kontakt

Ordnungsamt

Abteilung Gewerbeangelegenheiten

 
PF 12 00 20
01001 Dresden
 
Theaterstr. 11-15
01067 Dresden
Stadtplan 
Stadtplan
Öffentlicher Personennahverkehr 
Haltestelle Postplatz

Für den öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz, zum Beispiel die Bewilligung von Sonn- und Feiertagsarbeit, ist die Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion Dresden zuständig. Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Telefon 0351/8257001

Folgende Satzungen und Verordnungen regeln bestimmte Gewerbeangelegenheiten wie Sonderöffnungszeiten oder die Vergnügungssteuer:

Zuständig: