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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Baurechtsauskunft«

Baurechtauskunft einholen

Vor der Einreichung eines Bauantrages/Vorbescheides haben Sie zur Gewährleistung einer höheren Planungssicherheit die Möglichkeit, im Bauaufsichtsamt, Sachgebiet Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle (ZAVS), eine schriftliche, rechtsverbindliche, kostenpflichtige Auskunft zu den auf Ihrem Grundstück geltenden, nachfolgend aufgeführten Baurechtszuständen abzufordern.


- Bauschutzbereiche nach LuftVG

  • LuftVG  4 km Umkreis
  • LuftVG  6 km Umkreis
  • LuftVG  Anflugsektor 10 km
  • LuftVG  Anflugsektor 15 km
  • LuftVG  Anflugsektor 4 km
  • LuftVG  Anflugsektor 6 km
  • LuftVG  Flughafen – 1,5 km Umkreis

- Bebauungspläne

  • B-Pläne mit Stand nach § 33 BauGB
  • rechtskräftige B-Pläne
  • sonstige nichtrechtskräftige B-Pläne

- 50m Bauverbotsstreifen
- Altlasten
- Archäologische Kulturdenkmale
- Baubeschränkungsgebiete
- Baubeschränkungsgebiete nach BBergG
- Besonders geschützte Biotope
- Besonders wertvolle Gehölze
- Denkmalschutzgebiete
- Einzelkulturdenkmale
- Erhaltungssatzungen
- Festgesetzte Überschwemmungsgebiete Elbe und Gewässer I. und II. Ordnung
- FFH-Gebiete
- Fließgewässer
- Fluglärm – DIN 4109
- Flugsicherung
- Gebiete mit Grubenbauen unter Bergaufsicht (Elbstollen)
- Geschützte Landschaftsbestandteile
- Gestaltungssatzungen
- Grenzabstand zum Friedhof
- Grundwasseraufschlüsse
- Hohlräume
- Kulturdenkmale - Gartendenkmale
- Kulturdenkmale - Nebenanlagen
- Kulturdenkmale - Sachgesamtheiten
- Kulturdenkmale - Steinmale
- Landschaftsschutzgebiete
- Naturdenkmale
- Naturschutzgebiete
- Planfeststellungsgebiete
- Quellen
- Radonrisikoklassen
- Sanierungsgebiete
- Sanierungsgebiete in vorbereitender Untersuchung
- Satzungen nach §§ 34,35 - Linien
- Satzungen nach §§ 34,35 BauGB
- SPA-Gebiete
- Sperrbezirk
- Stehende Gewässer
- Stellplatz- und Garagensatzung
- Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
- Städtebaulicher Denkmalschutz
- Tatsächlich überschw. Flächen Weißeritz und Lockwitz
- Trinkwasserschutzgebiete
- Überschwemmungsgefährdetes Gebiet für die Elbe
- Umlegungsverfahren
- Unterirdische Wasserläufe
- VE- oder VB-Pläne
- Veränderungssperren
- Vorkaufsrecht
- Waldflächen mit Randstreifen 30m
- Zentrenkonzept 2006

Informationen darüber, welche planungsrechtlichen Rahmenbedingungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) auf Ihrem Grundstück für eine Bebauung oder Nutzung gelten oder allgemeine planungsrechtliche Auskünfte erhalten Sie in den Abteilungen Stadtplanung Innenstadt (Ortsämter Altstadt und Neustadt) und Stadtplanung Stadtgebiet.

Hinweis: Auskünfte zur Antragstellung sowie insbesondere eine umfassende baurechtliche Beratung erhalten Sie im Bauaufsichtsamt, Sachgebiet Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle (ZAVS).

Zudem steht Ihnen das Bauherren-Service-Telefon unter der Nr. 0351-488 1802 zur Verfügung.

 

Kosten/Gebühren

Durchschnittliche Gebühr: 25,00 Euro

Zahlungsart: Überweisung

Zuständige Organisationseinheit(en)

Kostenerhebung

Zuständig: