Springe direkt zu: Hauptnavigation | Inhaltsbereich | Suchfunktion

Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Baumfällung«

Baumfällen auf privatem Grund beantragen

Bäume (d. h. Nadel- und Laubbäume, einschließlich Obstbäume) - neben Großsträuchern, freiwachsenden Hecken und Klettergehölzen - ab einer bestimmten Größe geschützt. Das Fällen von Bäumen, wesentliche Kronenschnitte sowie Veränderungen des Standortes bedürfen einer Genehmigung in folgenden Fallvarianten:

  • Kleingärten nach Bundeskleingartengesetz: Geschützt sind Großsträucher ab 5 m Höhe oder einer Astbasis ab 30 cm Umfang sowie Klettergehölze mit einer Triebbasis ab 15 cm Umfang (außer Clematis und Weinreben).
  • Grundstücke ohne Gebäude: Die Satzung gilt hier uneingeschränkt. Geschützt sind Laub-, Nadel-, Nuss- und Straßenobstbäume ab 30 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe; Obstbäume ab 60 cm; bestimmte Hecken sowie Großsträucher und Klettergehölze.
  • mit Gebäuden bebaute Grundstücke: Geschützt sind Laubbäume größer 1 m Stammumfang sowie die in der Gehölzschutzsatzung bestimmten Hecken, Großsträucher und Klettergehölze. Vom Schutz ausgenommen sind Obstbäume, Pappeln, Birken, Baumweiden, abgestorbene Bäume, Nadelbäume. Diese Bäume sind dann geschützt, wenn sie Träger geschützter Klettergehölze sind oder andere Rechtsvorschriften zutreffen (z. B. Landschaftsschutzgebiet oder Bäume entlang von Gewässern).
  • Die Satzung gilt nicht für Wald, Baumschulen, Obstplantagen, auf Deichen, Deichschutzstreifen, Talsperren, Wasserspeichern und Rückhaltebecken.

Bei Straßenbäumen wenden Sie sich bitte an das unten aufgeführte SG Straßenbäume im Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft.

Werden im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben die Kronentraufbereiche von Bäumen u.a. geschützten Gehölzen beansprucht, so ist dies bei der Abteilung Bauaufsicht, Sachgebiet Zentrale Antragsannahme und Vorprüfstelle anzuzeigen.

Vom Bauherrn und dem Entwurfsverfasser ist in der Erklärung zum Gehölzschutz zu bestätigen,

  • dass auf dem Baugrundstück keine geschützten Gehölze vorhanden sind oder
  • dass alle auf dem Baugrundstück und auf den jeweils 5 m breiten angrenzenden Flächen des Nachbargrundstückes

vorhandenen geschützten Gehölze in den Bauvorlagen dargestellt sind.

Benötigte Formulare

Hilfreiche Infoblätter

Zuständige Organisationseinheit(en)

Rechtliche Grundlagen