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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Baugenehmigung«

Baugenehmigung beantragen

Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen ist beim Bauaufsichtsamt ein Antrag auf Baugenehmigung gemäß §§ 63, 64 SächsBO zu stellen.

Die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen (Gebäude, Räume, Plätze) bedarf, auch wenn keine Änderung der Bausubstanz vorgenommen wird, einer Baugenehmigung.

Die Antragstellung darf nur durch einen Bauvorlageberechtigten mit den durch das Sächsische Staatsministerium des Innern vorgegebenen Dokumenten erfolgen. Bauvorlageberechtigt sind nach § 65 (2) SächsBO beispielsweise Architekten oder Ingenieure der Fachrichtungen Architektur, Hochbau und Bauingenieurwesen.

Hinweis: Auskünfte zur Antragstellung, insbesondere zu erforderlichen Bauvorlagen, zum Ablauf des Verfahrens, zur Verfahrensfreiheit nach § 61 SächsBO, zu Baurechtszuständen oder zu neben der Baugenehmigung erforderlichen Genehmigungen erhalten Sie im Bauaufsichtsamt, Sachgebiet Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle (ZAVS).

Zudem steht Ihnen hierfür das Bauherren-Service-Telefon unter der Nr. 0351-488 1802 zur Verfügung.

Bitte beachten Sie:
Am Bauherren-Service-Telefon werden keine Auskünfte zu technischen Baubestimmungen oder spezifischen materiellen bauordnungs-rechtlichen Anforderungen erteilt. Mit diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser oder Fachplaner.

Bauvorlagen werden nicht in elektronischer Form oder als Fax entgegengenommen.

Benötigte Formulare

Hilfreiche Infoblätter

Kosten/Gebühren

Gebührenbeschreibung: Gebührenfestsetzung erfolgt auf der Grundlage der Rohbau- bzw. Herstellungssumme des Vorhabens. Besonderheit: Es wird ein Kostenvorschuss erhoben.

Zahlungsart: Überweisung

Zuständige Organisationseinheit(en)

Zuständigkeit

Rechtliche Grundlagen

Kostenerhebung

Zuständig: