Anliegen & Lebenslagen - Abfall: Entsorgung
Anliegen »Abfall: Entsorgung«
Jeder Eigentümer eines Grundstückes auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden ist im Rahmen der Abfallwirtschaftssatzung verpflichtet, sein Grundstück an die Abfallwirtschaft anzuschließen (Anschlusspflicht).
Abfallbeseitigung anmelden
wann: Neuanschluss und Eigentumsübernahme eines Grundstücks
Jeder Eigentümer eines Grundstückes auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden ist verpflichtet, sein Grundstück an die Abfallwirtschaft anzuschließen (Anschlusspflicht).
Abfallarten: Restabfall, Bioabfall und Leichtverpackungen (Gelbe Tonne oder Gelber Sack)
Richtwert für bereitzuhaltendes Abfallbehältervolumen:
- 10 Liter pro Person und Woche für Restabfall
- 4 Liter pro Person und Woche für Bioabfall
- mindestens ein 80-l- Restabfall-Behälter pro Grundstück
- Freistellung von der öffentlichen Bioabfallerfassung ist möglich (siehe dort)
Weitere Informationen erhalten Sie unter: 0351-4889633
Benötigte Dokumente
-
Eigentumsnachweis
z.B. Grundbuchauszug
Optionale Dokumente
-
Vollmacht
des Vermieters bzw. Grundstückeigentümers
Benötigte Formulare
-
Anmeldeformular für Abfallentsorgung (private Grundstückseigentümer)
oder - Anmeldeformular für Abfallerzeuger aus anderen Herkunftsbereichen
Hilfreiche Infoblätter
- Abfallwirtschaftskonzept
- Berechnungsbeispiel Abfallgebühren
- Abfallkalender 2012
- Informationsblatt "Abfälle aus Kleingärten"
- Informationsblatt "Abfallentsorgung in Haushalten"
- Informationsblatt "Abfall nicht getrennt - Entsorgung doppelt bezahlt"
- Informationsblatt "Altlampen kostenlos retoure"
- Informationsblatt "Biotonne – die bessere Lösung"
- Informationsblatt "Fremdstoffe in Gelben Tonnen erhöhen die Mietnebenkosten"
- Informationsblatt "Gewerbliche Sammlungen von Abfällen und Gebrauchtwaren"
- Informationsblatt "Nebenablagerungen sind teuer - Abfälle richtig entsorgen bringt Vorteile"
- Informationsblatt "Restabfälle"
- Informationsblatt "Warum Abfälle vermeiden, Abfälle trennen - lohnt sich der Aufwand?"
- Informationsblatt "Wohin mit alten Elektrogeräten?"
- Informationsblatt "Energiesparlampen nicht in die Abfalltonnen"
Wichtige Links
Kosten/Gebühren
Gebührenbeschreibung:
- entsprechend der Abfallwirtschaftsgebührensatzung
- Gebührenlast abhängig von Größe und Zahl der Behälter sowie Zahl der Leerungen der Restabfallbehälter
Zahlungsart: Überweisung, Lastschrift
Frist
4 Woche(n)
4 Wochen vor der ersten Entleerung der Abfallbehälter.
Zuständige Organisationseinheit(en)
Rechtliche Grundlagen
- Abfallwirtschaftssatzung
- Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW-/AbfG)
Kostenerhebung
Ummeldung
Veränderungen der Anzahl oder Art der benötigten Abfallbehälter für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten hat der Eigentümer des Grundstückes dem Entsorgungsbeauftragten unter Angabe der Kundennummer und des betreffenden Standplatzes schriftlich mitzuteilen.
Abmeldung
Bei Wechsel des Eigentümers eines Grundstückes oder bei Grundstücksaufgabe ist der bisherige Eigentümer gegenüber dem Entsorgungsbeauftragten zu einer schriftlichen Abmeldung - mindestens 4 Wochen vor der letzten Entleeerung der Abfallbehälter - verpflichtet.
Aufgaben der unteren Abfallbehörde
Die untere Abfallbehörde im Umweltamt überwacht die Einhaltung der abfallrechtlichen Gesetze und Vorschriften und ist zuständige Behörde für den Vollzug der Nachweisverordnung.
Nähere Angaben finden Sie im Anliegen "Abfallrechtlicher Vollzug":
- Abfallrechtlicher Vollzug (Anliegen)
Zuständig:
Gebührenstelle
Stadtreinigung Dresden GmbH
- Besucheranschrift
- Pfotenhauerstraße 46
01307 Dresden - Stadtplan
- Stadtplan
- Telefonnummer
- 0351-4455116
- Faxnummer
- 0351-4455199
SG Untere Abfallbehörde
- Besucheranschrift
- Grunaer Straße 2
01069 Dresden - Stadtplan
- Stadtplan
- Telefonnummer
- 0351-4886239
