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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Abfall: Entsorgung«

Jeder Eigentümer eines Grundstückes auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden ist im Rahmen der Abfallwirtschaftssatzung verpflichtet, sein Grundstück an die Abfallwirtschaft anzuschließen (Anschlusspflicht).

Abfallbeseitigung anmelden

wann: Neuanschluss und Eigentumsübernahme eines Grundstücks

Jeder Eigentümer eines Grundstückes auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden ist verpflichtet, sein Grundstück an die Abfallwirtschaft anzuschließen (Anschlusspflicht).

Abfallarten: Restabfall, Bioabfall und Leichtverpackungen (Gelbe Tonne oder Gelber Sack)

Richtwert für bereitzuhaltendes Abfallbehältervolumen:

  • 10 Liter pro Person und Woche für Restabfall
  • 4 Liter pro Person und Woche für Bioabfall
  • mindestens ein 80-l- Restabfall-Behälter pro Grundstück
  • Freistellung von der öffentlichen Bioabfallerfassung ist möglich (siehe dort)

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 0351-4889633

Benötigte Dokumente

Optionale Dokumente

Benötigte Formulare

Hilfreiche Infoblätter

Wichtige Links

Kosten/Gebühren

Gebührenbeschreibung:

  • entsprechend der Abfallwirtschaftsgebührensatzung
  • Gebührenlast abhängig von Größe und Zahl der Behälter sowie Zahl der Leerungen der Restabfallbehälter

Zahlungsart: Überweisung, Lastschrift

Frist

4 Woche(n)

4 Wochen vor der ersten Entleerung der Abfallbehälter.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Rechtliche Grundlagen

Kostenerhebung

Ummeldung

Veränderungen der Anzahl oder Art der benötigten Abfallbehälter für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten hat der Eigentümer des Grundstückes dem Entsorgungsbeauftragten unter Angabe der Kundennummer und des betreffenden Standplatzes schriftlich mitzuteilen.

Abmeldung

Bei Wechsel des Eigentümers eines Grundstückes oder bei Grundstücksaufgabe ist der bisherige Eigentümer gegenüber dem Entsorgungsbeauftragten zu einer schriftlichen Abmeldung - mindestens 4 Wochen vor der letzten Entleeerung der Abfallbehälter - verpflichtet.

Aufgaben der unteren Abfallbehörde

Die untere Abfallbehörde im Umweltamt überwacht die Einhaltung der abfallrechtlichen Gesetze und Vorschriften und ist zuständige Behörde für den Vollzug der Nachweisverordnung.

Nähere Angaben finden Sie im Anliegen "Abfallrechtlicher Vollzug":

Zuständig:

Gebührenstelle

Stadtreinigung Dresden GmbH

Besucheranschrift 
Pfotenhauerstraße 46
01307 Dresden
Stadtplan 
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Telefonnummer 
0351-4455116
Faxnummer 
0351-4455199

SG Untere Abfallbehörde

Besucheranschrift 
Grunaer Straße 2
01069 Dresden
Stadtplan 
Stadtplan
Telefonnummer 
0351-4886239