Anliegen & Lebenslagen - Wohnberechtigungsschein
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Wohnberechtigungsschein beantragen
Es gibt sechs (6) verschiedene Typen von Wohnberechtigungsscheinen, über die vor der Antragstellung informiert wird.
Antragsformulare sind bei den zuständigen Stellen und online erhältlich.
Benötigte Dokumente
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Einkommensnachweise
über das in den 12 Monaten ab Antragstellung zu erwartende Einkommen bzw. das in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung erzielte Einkommen (z.B. Lohn, Gehalt, Leistungen nach SGB II, SGB III bzw. SGB XII, Renten, Unterhalt, BAföG - auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie 13. und 14. Monatsgehalt auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen) -
Nachweis über Schwerbehinderung
soweit erforderlich, der Nachweis über den Grad der Behinderung und der häuslichen Pflegebedürftigkeit im Sinne des Paragraphen 14 SGB XI -
Eheurkunde
bei jungen Ehepaaren (nicht älter als 40 Jahre und nicht länger als 5 Jahre verheiratet) -
Ausweisdokument
Pass oder Personalausweis
Optionale Dokumente
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Vollmacht
im Vertretungsfall - ärztliche Bestätigung über Schwangerschaft
- Aufenthaltstitel
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Wohnungsangebot
bzw. Expose - Miet-/Pacht-/Nutzungsvertrag
- Dresden-Pass
- Bestätigung der Angemessenheit der Unterkunft
Benötigte Formulare
- Antrag auf Erteilung eines WBS
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Verdienstbescheinigung zur Feststellung des Einkommens i. S. § 2 Abs. 1, 2 und 5 a EStG
(vom Arbeitgeber auszufüllen)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG)
- Vorläufiges Verwaltungsverfahrensgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfG)
- Sächsisches Belegungsrechtsgesetz (SächsBelG)
- Wohnbauförderbestimmungen (WFB 2000)
- Sächsisches Datenschutzgesetz (SächsDSG)
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- Stadtratsbeschluss
