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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Solarenergieanlagen«

Solaranlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen) in, an und auf Dach- sowie Außenwandflächen sind bauordnungsrechtlich verfahrensfrei.

Gebäudeunabhängige Solaranlagen sind nur dann baugenehmigungsfrei, wenn diese eine Höhe von 3 m und eine Gesamtlänge von bis zu 9 m nicht überschreiten.

Folgende vorgeschriebene Formulare vom Sächsischen Ministerium des Innern (SMI) sind zu verwenden:

Bitte beachten Sie:
Bauvorlagen werden nicht in elektronischer Form oder als Fax entgegengenommen. 

Detaillierte Hinweise zu diesem Thema geben Informationsblätter, die zum Download bereitliegen:  

Zudem steht Ihnen hierfür das Bauherren-Service-Telefon unter der Nr. 0351-488 1802 zur Verfügung.

Beachten Sie bitte, dass am Bauherren-Service-Telefon keine Auskünfte zu technischen Baubestimmungen oder spezifischen materiellen bauordnungsrechtlichen Anforderungen erteilt werden. Mit diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser oder Fachplaner.

Einen Überblick zur Eignung Ihres Gebäudes für die Nutzung von Solarenergie erhalten Sie auch im Solarpotenzial-Dachkataster im Themenstadtplan:

Weitere Informationsblätter und Formulare finden Sie unter: