Anliegen & Lebenslagen - Reitmarken für Pferde
Anliegen »Reitmarken für Pferde«
Gemäß Sächsischem Waldgesetz ist das Reiten im Wald auf ausgewiesenen und gekennzeichneten Reitwegen erlaubt.
Von Pferdehaltern muss eine Reitabgabe für das Kalenderjahr oder für einen Zeitraum von 4 Wochen erworben werden. Diese Reitabgabe dient dazu, dem Waldbesitzer entstandene Schäden durch das Reiten auf seinem Grund und Boden zu ersetzen.
Pferde, die ausschließlich im Rahmen der Betreuung Behinderter gehalten werden, sind von der Entrichtung der Abgabe befreit.
Kosten
- Die Anhängeplaketten an das Zaumzeug für die Kennzeichnung der Pferde kosten bei erstmaligem Erwerb 10,23 €
- Jahresreitmarken für 2009 kosten 10 € je Pferd
- 4-Wochenreitmarken für 2009 kosten 2,50 € je Pferd
Erwerb der Reitmarken
Dazu ist ein schriftlicher Antrag (per Post oder Mail) der Pferdehalter an die Untere Forstbehörde der Landeshauptstadt zu stellen. Sammelbestellungen der Reiterhöfe sind erwünscht.
Folgende Angaben werden benötigt
- Vorname, Name; Anschrift
- Anzahl Anhängeschilder
- Anzahl Jahresreitmarken
- Anzahl 4-Wochen-Reitmarken mit Angabe des Zeitraumes
Zuständig:
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft
Untere Forstbehörde
- Postanschrift
- Postfach 120020
01001 Dresden - Besucheranschrift
- Bürozentrum Pirnaisches Tor
Lingnerallee 3
01069 Dresden
3. Etage, Zimmer 4323 - Telefonnummer
- 0351-4887058
- Faxnummer
- 0351-4887003
- E-Mail Adresse
