Anliegen & Lebenslagen - Erschließung, Bescheinigung über gesicherte
Anliegen »Erschließung, Bescheinigung über gesicherte«
Die Bescheinigung der Gemeinde über die gesicherte Erschließung ist ein Bestandteil der Aufgaben des Stadtplanungsamtes, Sachgebiet Stadttechnik- technische Planung und Umsetzung.
Die Stadt bescheinigt den Bauwilligen auf Antrag im Baugenehmigungsverfahren dass die Trinkwasserversorung, die Abwasserbeseitigung sowie eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende ausreichende Löschwasserversorgung spätestens bei
Nutzungsbeginn gesichert ist.
Es wird ebenfalls geprüft und bestätigt ob der Anschluss des Grundstückes an eine befahrene öffentliche Verkehrsfläche gesichert ist.
Das entsprechende Formular finden Sie hier: Folgender Link informiert Sie über die weiteren Aufgaben des Sachgebietes Stadttechnik - technische Planung und Umsetzung.- Erschließung (Anliegen)
Die Gebiete, in denen Bebauungspläne bestehen oder aufgestellt werden, finden Sie im
Informationen, zu den aktuell ausliegenden Bebauungsplänen finden Sie unter
Spezielle Auskünfte zu einzelnen Bebauungsplänen geben die Abteilungen Stadtplanung Stadtgebiet und Stadtplanung Innenstadt.
Spezielle Auskünfte zur Erschließung erteilt das Sachgebiet Stadttechnik - Planung und Umsetzung.
