Nutzung des Stadtarchivs
»Jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, hat das Recht, Archivgut der Stadt Dresden auf Antrag zu nutzen.«
Die Benutzung kann in der Form einer schriftlichen Anfrage oder vor Ort erfolgen. Für beide Formen der Nutzung werden Gebühren erhoben. Bei der persönlichen Benutzung können Sie sich beraten lassen und erhalten Hinweise auf einschlägige Findhilfsmittel oder Quellen.
In den zwei Lesesälen mit 30 Arbeitsplätzen können an 8 Plätzen Archivalien auf Mikrofilm/Mikrofiche eingesehen werden.
Für die Recherchen im OPAC (Stadtgeschichtliche Fachbibliothek) und im Archivprogramm scopeArchiv stehen PC's zur Verfügung.
Zur Einsichtnahme in datenschutzrelevante Unterlagen benötigen Sie:
- Eigentümernachweis (Grundbuchauszug, Kaufvertrag) und Vollmacht des Eigentümers
- Personalausweis
Für die Vorbereitung Ihres Besuches stehen Ihnen wichtige Dokumente im PDF-Format zur Verfügung:
