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Freiwillige Feuerwehr / Stadtteilfeuerwehren

Die im Jahr 1863 gegründete Freiwillige Feuerwehr Dresden besteht aus 22 Stadtteilfeuerwehren (STF), deren Standorte um das Zentrum der Landeshaupt-
stadt angeordnet sind. In den Stadtteilfeuerwehren leisten gegenwärtig 32 Kameradinnen und 557 Kameraden aktiven Dienst. Weitere 531 Frauen und Männer sind Mitglied der Alters- und Ehrenabteilungen. 
In 20 dieser Feuerwehren sind Jugendfeuerwehren organisiert. Eine weitere Jugendfeuerwehr wird durch die Berufsfeuerwehr in der Feuerwache Striesen betreut. Die Jugendarbeit mit den gegenwärtig 295 Kinder und Jugend-
lichen ist enorm wichtig. Viele Feuerwehrangehörige sind über die Jugendfeuerwehr zu den aktiven Abteilungen gekommen. Ohne die Jugendfeuerwehren gäbe es erheblich größere Personalsorgen. Außerdem bietet die Jugendfeuerwehr ihren Mitgliedern eine sinnvolle Freizeit-
gestaltung.

(Quelle für Personalstärken: Jahresbericht 2010)

Die Freiwillige Feuerwehr, mit ihren ehrenamtlich tätigen Angehörigen in den Stadtteilfeuerwehren, wirkt im Gesamtsystem des abwehrenden Brandschutzes, des Katastrophenschutzes und bei technischen Hilfeleistungen mit. Einige Stadtteilfeuerwehren leisten zudem kulturelle und organisatorische Arbeit im Zuständigkeitsbereich.

Das Blasorchester der Feuerwehr Dresden –BO112–, dem 29 Frauen und Männer angehören, ist auch Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr. 

Ansprechpartner

Geschäftsstelle Freiwillige Feuerwehr
Brandamtmann (BA)
Holger Ettrich

 
Postfach 120020
01001 Dresden
 
Scharfenberger Straße 47
01139 Dresden
Stadtplan 
Stadtplan
 
0351-8155-290
 
0351-8155-292

Ausrückebereiche der Stadtteilfeuerwehren

Ausrückebereiche der Stadtteilfeuerwehren


An die freiwilligen Feuerwehrleute werden bezüglich der Fitness, der gesundheitlichen Eignung und der Leistungsbereitschaft hohe Anforderungen gestellt. Viel Freizeit setzen die Kameradinnen und Kameraden für das Gemeinwohl ein. Ihr Ehrenamt verdient deshalb hohe gesellschaftliche Anerkennung.

Bei Einsätzen in den Stadtteilen, in denen Freiwillige Feuerwehren ansässig sind, erfolgt bei Verfügbarkeit (nicht alle Stadtteilfeuerwehren sind rund um die Uhr einsatzbereit) grundsätzlich eine Alarmierung parallel zur Berufsfeuerwehr. Ausnahme bilden Einsätze, bei denen nur spezialisierte Einheiten der Berufsfeuerwehr erforderlich sind.

Da die Angehörigen freiwillig und ehrenamtlich tätig sind, kann es bei der Einsatzbereitschaft in bestimmten Situationen Einschränkungen geben. Wohn- und Arbeitsort der Feuerwehrangehörigen sind oft nicht identisch, so dass werktags ein Einsatz nicht immer möglich ist. Folglich sind einige Stadtteilfeuerwehren nur abends, nachts und an Wochenenden einsatzfähig.

Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr stehen unter dem Schutz des SächsBRKG (Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz). Ihnen dürfen aus dem Dienst in der Feuerwehr u.a. am Arbeitsplatz keine Nachteile entstehen (§ 61 Abs. 2 des o.g. Gesetzes).
Da trotzdem Probleme mit Arbeitgebern nicht auszuschließen sind, ist in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit die Bereitschaft zur Teilnahme an Einsätzen sowie an Aus- und Fortbildungs-
maßnahmen manchmal eingeschränkt. Bei Alarmierungen könnte es deshalb zu Personalproblemen kommen, so dass die Stadtteilfeuerwehr nicht schnell genug in der notwendigen Personalstärke am Einsatzort wäre. Sollte dies passieren, steht die Berufsfeuerwehr gleichzeitig zur Verfügung.

Dennoch sind die sehr gut ausgebildeten Stadtteilfeuer-
wehren unverzichtbarer Partner der vier Feuerwachen der Dresdner Berufsfeuerwehr und fester Bestandteil der Bedarfsplanung für den Brandschutz in der Landeshauptstadt.





Städte erfliegen!