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Katastrophen- und vorbeugender Brandschutz

Die Aufgaben des Vorbeugenden Brandschutzes, des Katastrophenschutzes und Zivilschutzes beziehen sich jeweils auf die Schadensverhütung. Es gilt, Ursachen für Brände, Unglücksfälle oder Katastrophen möglichst früh zu erkennen und zu beseitigen.
Eine effektive Methode ist z.B. das Mitwirken der Feuer-
wehr bereits im Zuge der Baugenehmigungsverfahren. So können Erfordernisse der Brandverhütung und des taktischen Feuerwehreinsatzes bereits bei der Planung und Bauausführung durchgesetzt werden.
Durch Brandverhütungsschauen muss es gelingen, bereits bestehende Probleme zu erkennen und Veränderungen herbeiführen.

Auch im Katastrophen- und Zivilschutz geht es um Schadensverhütung. Das Hochwasser des Jahres 2002 hat gezeigt, wie komplex die Auswirkungen von Katastrophen sein können. Vorbeugende Arbeit ist auch hier unerlässlich. Zudem sind, ganz besonders in Dresden, unersetzliche Bauwerke und Kulturgüter zu schützen.

 

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Sachgebiet Baugenehmigungsverfahren

Um Brände und Gefahrensituationen in und an Bauwer-
ken zu verhindern, ist ein wirksamer baulicher Brand-
schutz unerlässlich. Grundlage sind die "Sächsische Bauordnung", geltende Sonderbaurichtlinien sowie weitere Rechtsvorschriften, Normen und Technischen Regeln. Das Baugeschehen wird deshalb u.a. nach folgenden Schwerpunkten begleitet:

  • Mitwirken im Baugenehmigungsverfahren durch Beur-
    teilung der Projekte aus der Sicht des Brandschutzes sowie Formulierung der notwendigen Auflagen;
  • Beratung der Bauausführenden und Bauherren von der Planung bis zur Fertigstellung der Projekte;
  • Beratung zu Fragen der Planung automatischer Brandmeldeanlagen in Hinblick auf die Erfüllung der gültigen Aufschaltbedingungen derartiger Anlagen.

 

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Sachgebiet Brandverhütungsschau

Neben dem Mitwirken im Zuge der Baugenehmigungs-
verfahren ist die direkte Einflussnahme durch Brandver-hütungsschauen sehr wirksam. Hier werden Probleme bzw. Mängel, oft in technologischen- bzw. organisa-
torischen Abläufen, erkannt. Das zuständige Sachgebiet hat u.a. folgende Schwerpunktaufgaben:

  • Planung und Durchführung von Brandverhütungs-
    schauen in Unternehmen und Einrichtungen;
  • Abnahme von Generalproben in den Theatern und Spielstätten der Landeshauptstadt;
  • Organisation der notwendigen Brandsicherheitswach-
    dienste in Theatern und Spielstätten;
  • Beratung von Bürgern, Firmen und Institutionen zu Fragen des vorbeugenden Brandschutzes.

 

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Sachgebiet Katastrophenschutz

Katastrophen sind Schadensereignisse, die Leben und Gesundheit der Bevölkerung erheblich in Gefahr bringen. Außerdem können durch sie Sachwerte, Kulturgüter sowie lebensnotwendige Infrastruktur enorm gefährdet oder zerstört werden.
Katastrophen hat es in der Menschheitsgeschichte immer wieder gegeben. Früher lagen die Ursachen hauptsächlich in der Natur begründet. Es gab u.a. Bedrohungen durch Hochwasser- und Überschwemmungen durch Sturmfluten, durch Erdbeben, Flächenbrände und infolge sich rasch ausbreitender Krankheiten bei Mensch und Tier. Heute gibt es außerdem immer mehr Katastrophenrisiken durch Gefahrenpotentiale in Industrie und Forschung, in der Infrastruktur und Energiewirtschaft und durch weltweit verbreitete Waffenarsenale.

Bestmöglicher Schutz und das Vorbeugen möglicher Katastrophenszenarien ist Inhalt des Katastrophen-
schutzes.
Dabei geht es u.a. um:

  • die Befähigung des erforderlichen Personals zur stabsmäßigen Führung von Katastropheneinsätzen durch Übungen und Ausbildungsmaßnahmen;
  • die Planung nötiger Abwehrmaßnahmen;
  • um Vorhaltung bzw. Organisation der materiell-technischen Ausstattung;
  • um Schulung der Einsatzkräfte zu speziellen Einsatzaufgaben;
  • Sicherstellung der notwendigen Versorgungsleistungen für Helfer und Betroffene.

Im Rahmen der Katastrophenabwehr wirken in Dresden u.a. mit:

  • Berufs- und Freiwillige Feuerwehren;
  • Bundesanstalt Technisches Hilfswerk;
  • die in Dresden tätigen Leistungserbringer im Rettungsdienst.

Der Katastrophenschutz liegt schwerpunktmäßig in der Zuständigkeit der Länder und Gemeinden.

 

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Sachgebiet Zivilschutz

Als ein Bestandteil des Bevölkerungsschutzes wird der Zivilschutz im Gegensatz zum Katastrophenschutz (Zuständigkeit der Länder) durch den Bund organisiert. Folgende Aufgaben umfasst der Zivilschutz:

  • Organisation der Warnung für die  Bevölkerung bei Katastrophen und anderen Gefahrensituationen;
  • Organisation von Schutzmaßnahmen für Kunst- und Kulturgut und Erarbeitung der dazu notwendigen Evakuierungspläne;
  • Auskunftserteilung zu möglicher Kampfmittelbelastung im Zuge der Planung von Baumaßnahmen;
  • Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen bei Maßnahmen der Kampfmittelbeseitigung;
  • Bewirtschaftung der vorhandenen Schutzbauwerke.

 

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