Auch ohne Jurastudium Recht sprechen
Wollten Sie schon immer mal einen Blick hinter die Kulissen der Rechtsprechung werfen? Fragen Sie sich manchmal, weshalb ein Urteil gerade so und nicht anders gefällt wurde?
Auch Sie haben die Möglichkeit aktiv an der Rechtsfindung und Rechtsprechung an den Gerichten des Freistaates Sachsen mitzuwirken. Dazu benötigen Sie kein Jurastudium. Im Gegenteil - Ihre unjuristische Meinung, Ihr gesunder Menschenverstand und Ihre Lebenserfahrung sind für die Urteilsfindung Gold wert.
An vielen Gerichten entscheiden die Berufsrichter in engem Zusammenwirken mit Laienrichtern, so genannten Schöffen und Jugendschöffen bzw. ehrenamtlichen Richtern. Schöffen und Jugendschöffen kommen beim Amtsgericht Dresden und beim Landgericht Dresden in Strafsachen bzw. in Jugendstrafsachen zum Einsatz. Am Verwaltungsgericht Dresden entscheiden ehrenamtliche Richter mit über Verwaltungsrechtsstreitigkeiten.
Im Jahr 2008 fand die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen sowie der ehrenamtlichen Richter für die Amtsperiode 2009 bis 2013 statt.
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Wahlamt
- Postfach 12 00 20
01001 Dresden - Theaterstraße 15
01067 Dresden
2. Etage, Zimmer 268 - 274 - Stadtplan
- Stadtplan
- 0351-488 5888 / 5881
- 0351-488 5883
- Wahlamt@Dresden.de
