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Ausländerbeiratswahlen

Die Wahl der ausländischen Kandidaten für den Ausländerbeirat fand am 7. Juni 2009 in Dresden statt.

Aktives Wahlrecht

Wahlberechtigt ist jede ausländische Person, die mindestens seit 3 Monaten in Dresden mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, sich in Deutschland rechtmäßig (auch mit Duldung) aufhält und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Passives Wahlrecht

Wählbar ist jede ausländische oder eingebürgerte Person, die mindestens seit 3 Monaten in Dresden mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, sich in Deutschland mindestens seit einem Jahr rechtmäßig aufhält und das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Landeshauptstadt Dresden
Wahlamt

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Zugang für Körperbehinderte