Kommunalwahl
Der Stadtrat ist die gewählte Vertretung der Dresdner Bürgerinnen und Bürger. Der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden besteht aus 70 Stadträten. Vorsitzender des Stadtrates ist nach der Sächsischen Gemeindeordnung der bzw. die Oberbürgermeister/-in. Die Stadträte werden für fünf Jahre gewählt. Wahlgebiet ist das gesamte Stadtgebiet Dresdens. Dazu gehören die zehn Ortsamtsbereiche und die neun Ortschaften. Das Wahlgebiet ist in 13 Wahlkreise eingeteilt.
- Wahlkreise (*.pdf, 871 KB)
- Zuordnung von Stadtteilen/Ortschaften zu Wahlkreisen (*.pdf, 7 KB)
Die Wahl der Stadträte erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, deren Sitzverteilung nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren erfolgt.
Jeder Wähler hat drei Stimmen, die auf einen oder mehrere Bewerber auch unterschiedlicher Wahlvorschläge im Wahlkreis verteilt werden können.
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Wahlamt
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01067 Dresden
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- Stadtplan
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