Wahl der Abgeordneten für das
Europaparlament
Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments direkt vom Volk der 27 Mitgliedsstaaten gewählt. Dabei steht jedem der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) eine bestimmte Anzahl an Sitzen entsprechend dem Verhältnis der Einwohnerzahlen zu. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.
Von den insgesamt 736 Abgeordnetensitzen entfallen 99 Sitze auf Deutschland. Wahlgebiet für die Wahl der Abgeordneten aus der Bundesrepublik ist das Bundesgebiet. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenvorschlägen. Jeder Wähler hat eine Stimme.
- Wahlergebnis der Europawahl 2009 in Dresden
- Broschüre "Europawahl - Kommunalwahl 2009, Ergebnisse in Dresden" (*.pdf, 5447 KB)
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