Springe direkt zu: Hauptnavigation | Inhaltsbereich | Suchfunktion

Wahl der Abgeordneten für das
Europaparlament

Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments direkt vom Volk der 27 Mitgliedsstaaten gewählt. Dabei steht jedem der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) eine bestimmte Anzahl an Sitzen entsprechend dem Verhältnis der Einwohnerzahlen zu. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.

Von den insgesamt 736 Abgeordnetensitzen entfallen 99 Sitze auf Deutschland. Wahlgebiet für die Wahl der Abgeordneten aus der Bundesrepublik ist das Bundesgebiet. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenvorschlägen. Jeder Wähler hat eine Stimme.

Kontakt

Landeshauptstadt Dresden
Wahlamt

 
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
 
Theaterstr. 15
01067 Dresden
2. Etage, Zimmer 268 - 274
Stadtplan 
Stadtplan
 
0351 - 488 5880 / 5881
 
0351 - 488 5883
Barriereführer-ID 
Zugang für Körperbehinderte

Kontakt

Bundeswahlleiter

 
Statistisches Bundesamt
65180 Wiesbaden
 
0611-751
 
0611-724000
 
www.bundeswahlleiter.de

Kontakt

Landeswahlleiterin

 
Statistisches Landesamt
des Freistaates Sachsen
Macherstr. 63
01917 Kamenz
 
03578-331900
 
03578-331999
 
www.statistik.sachsen.de