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Bürgerbegehren und Bürgerentscheide

Mit In-Kraft-Treten der Sächsischen Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen am 1. Mai 1993 bekamen die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen erstmals Gelegenheit, direkten Einfluss auf die Entscheidungen auf kommunaler Ebene zu nehmen. Als Facetten sachunmittelbarer Demokratie bietet die Sächsische Gemeindeordnung neben dem Einwohnerantrag, die Möglichkeit mittels Bürgerbegehrens einen Bürgerentscheid zu beantragen.

Weitere Informationen zu den Rechtsgrundlagen und der Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden finden Sie unter dem gleichnamigen Anliegen im Rathaus Online (siehe Link unten).

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