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SGB II-Leistungsempfänger

Durch die Arbeitsmarktreformen wurde zum 01.01.2005 das System finanzieller staatlicher Hilfeleistungen komplett umgestellt. Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurden zusammengefasst, so das nun eine einheitliche Grundsicherung für leistungsberechtigte Personen und deren Angehörigen nach dem Sozialgesetzbuch II (auch Hartz IV genannt) geleistet wird. Diese Grundsicherung teilt sich in Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Arbeitslosengeld II bezeichnet die Geldleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte zwischen 15 und 65 Jahren. Die in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden nichterwerbsfähigen Angehörigen erhalten Sozialgeld. Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften.

Karte Kinder in Bedarfsgemeinschaften

Leistungsempfänger

Die Anzahl der Leistungsempfänger (55 497 Personen) war im Jahr 2010 so gering wie nie zuvor. Deren Anteil, gemessen an der Zahl der Einwohner (0 bis 64 Jahre), betrug noch 13,8 Prozent. In den Jahren zuvor waren dies zwischen 14,4 Prozent und 15,4 Prozent. Weniger als 50 Prozent der Leistungsempfänger sind weiblich. Die meisten Leistungsempfänger lebten in Gorbitz-Ost, Gorbitz-Süd und Prohlis-Süd, dort erhält jeder dritte Einwohner Existenz sichernde Leistungen. Die Stadtteile Langebrück/Schönborn, Loschwitz/Wachwitz, Gönnsdorf/Pappritz und Altfranken/Gompitz lagen weit unter dem städtischen Durchschnitt und zwar bei weniger als vier Prozent. Den größten Rückgang im Vergleich zum Vorjahr gab es in der Friedrichstadt. Da sind die Empfängerzahlen um 2,4 Prozentpunkte auf 25,1 Prozent zurückgegangen. Von den Leistungsempfängern waren 40 902 volljährig. Davon waren beispielsweise 19 935 ledig, 7 863 verheiratet und 5 614 lebten in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Als Schulabschluss hatten unter anderem 11 018 einen Hauptschulabschluss, 17 484 die Mittlere Reife sowie 6 988 die Hochschul- oder Fachhochschulreife angegeben. Die meisten (24 153 Personen) besaßen eine schulische/betriebliche Ausbildung. 13 173 konnten keine oder noch keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen. Aber dafür gab es 2 635 Personen, die über einen Universitäts-, Fachhochschul- oder Berufsakademieabschluss verfügten.


Bedarfsgemeinschaften (BG)

Auch die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ging zurück. Mit 33 352 liegt sie sogar unter dem bisherigen Tiefstand von 2008 (33 475). Von 19 666 Single-Bedarfsgemeinschaften waren nur jede dritte ein weiblicher Single. Bei diesem Haushaltstyp ist erfreulicherweise der Anteil der jugendlichen Empfänger (15 bis unter 25 Jahre) zurückgegangen. Gestiegen ist jedoch die Zahl der 45 bis unter 65-Jährigen. Die Zahl der Partner-Bedarfsgemeinschaften mit und ohne Kindern ist gegenüber 2009 um 642 gesunken.



Kinder in Bedarfsgemeinschaften

In 9 492 Gemeinschaften lebten Kinder (unter 15 Jahre); überwiegend in Haushalten mit Alleinerziehenden. Von den Alleinerziehenden befanden sich 2 399 in keinem Arbeitsverhältnis. In Gorbitz sowie Prohlis-Süd bezogen mehr als die Hälfte der Kinder Sozialleistungen. Den geringsten Anteil mit unter drei Prozent fand man in Altfranken/Gompitz sowie in Gönnsdorf/Pappritz.


Tabelle Bedarfsgemeinschaften mit Kindern

Redaktionsschluss: 26.10.2011

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