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Grundlagen Gender Mainstreaming

Woher kommt es?

"Gibt es keine deutsche Bezeichnung dafür?", lautet oft die Frage. Die Antwort ist "nein", weil es keine deutsche Strategie ist; sondern eine internationale, zu der sich die Europäische Union bereits 1996 verpflichtet hat. Am 1. Mai 1999 wurde bereits im Amsterdamer Vertrag (EG-Vertrag), Artikel 2 und 3 Abs. 2, festgeschrieben, dass sich die Mitgliedsstaaten des EG-Vertrages zu einer aktiven Gleichstellungspolitik im Sinne des Gender Mainstreaming verpflichten. Diese Verpflichtung wurde auch in den Vertrag von Lissabon aufgenommen (Artikel 2 Vertrag von Lissabon). Seit März 2010 besteht hierüber die konsolidierte Fassung des Vertrages über die Europäische Union (EU-Vertrag) und des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). In Artikel 8 AEUV bekennt sich die Europäische Union zu einer aktiven Gleichstellungspolitik in allen ihrer Tätigkeiten.

Auch wenn Gender Mainstreaming keine deutsche Strategie ist, so bilden dennoch das Grundgesetz (Artikel 3) auf Bundesebene sowie die Verfassung des Freistaates Sachsen (Artikel 8 und 18) auf Länderebene eine wesentliche Grundlage zur Etablierung und Umsetzung von Gender Mainstreaming. Die Bundesregierung implementiert Gender Mainstreaming im Jahr 2000 in die laufende Arbeit alles Ressorts. Des Weiteren hat sich die Sächsische Staatsregierung mit Beschluss vom 6. Januar 2004, Beschluss-Nr. 03/1094, zu Gender Mainstreaming als politischem Leitprinzip und geeigneter Strategie zur Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männer bekannt.

Was heißt das?

Das Englische unterscheidet sprachlich das biologische Geschlecht (sex) und das soziale Geschlecht (gender). Mit Gender werden die gesellschaftlich, sozial und kulturell geprägten Geschlechtsrollen von Frauen und Männern bezeichnet. Diese sind - anders als das biologische Geschlecht - erlernt und somit veränderbar. Zum Beispiel ist es biologisch bedingt, dass nur Frauen Kinder gebären; aber es ist nicht von biologischen, sondern von sozialen Kriterien abhängig, wer die Kinder aufzieht und erzieht.

Menschen unterscheiden sich nicht nur nach Geschlecht, sondern auch nach geografischer und sozialer Herkunft, Religion, Kultur, Weltanschauung, Alter, Hautfarbe, Gesundheit, körperlichen Fähigkeiten... und alle diese Merkmale sind entscheidend für das Recht auf gleiche Chancen und gleiche Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen, ein grundlegendes Menschenrecht.

Mainstreaming (englisch für Hauptstrom) heißt, dass ein bestimmtes Handeln - hier ein geschlechterbewusstes - zum normalen und selbstverständlichen Handlungsmuster einer Organisation gehört.

Für alle Verantwortungsebenen in Politik und Verwaltung und die Beschäftigten der Verwaltung ist Gender Mainstreaming somit eine Strategie und zugleich Auftrag, die unterschiedlichen Interessen und Lebenssituationen von Frauen ebenso wie die von Männern

  • in ihrer Dienstleistung für die Bürgerinnen und Bürger,
  • in ihrer Struktur,
  • in ihrer Planung,
  • in ihrer Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  • in ihrer Steuerung und ihren politischen Entscheidungen

von vornherein zu berücksichtigen, mit dem Ziel der gleichen Chancen für alle zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und der Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit.

Was bringt das?

Durch die Ausrichtung an den unterschiedlichen Lebensrealitäten aller Geschlechter wird die Wirksamkeit von politischen und verwaltungstechnischen Maßnahmen erhöht. Die Verwaltung wird demokratischer, politische Entscheidungen vorausschauender und nachhaltiger.

Diskriminierungen werden sichtbar und können abgebaut werden. Nachträgliche Kosten durch Korrekturmaßnahmen können vermieden werden.

Männer und Frauen werden mit ihren vielfältigen Lebenssituationen und Interessen wahrgenommen und erhalten gleichermaßen Wertschätzung und Repräsentanz.

Durch geschlechterspezifische Pass- und Zielgenauigkeit wird die Qualität von Dienstleistungen erhöht und damit das Image von Politik und Verwaltung verbessert.

Was ist zutun?

Den politischen Auftrag zur Umsetzung von Gender Mainstreaming hat die Verwaltung durch den Stadtratsbeschluss vom 25. September 2003 erhalten. Dazu wurde ein Konzept erarbeitet, welches für alle Beschäftigten der Verwaltung verbindlich ist.

Führungskräfte und Beschäftigte der Verwaltung müssen sich Fachwissen zur geschlechterspezifischen Differenzierung und Gendersensibilität aneignen. Ein mehrstufiges Weiterbildungskonzept zu Gender Mainstreaming wird dazu angeboten und genutzt. Durchgeführt werden die Seminare von erfahrenen Gender- Teams (Trainerin und Trainer).

In den einzelnen Fachbereichen sind geschlechterdifferenzierte Statistiken zu erheben, Analysen und Prüfungen durchzuführen, um Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit im täglichen Handeln zu gewährleisten. Grundlage bilden die Daten der Kommunalen Statistikstelle.





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