Verwaltungs- und Funktionalreform
Sprechzeiten und Erreichbarkeit betroffener Ämter ab 1. August 2008
Umweltamt
Ort: 01069 Dresden, Grunaer Str. 2
Telefon: (03 51) 4 88 62 01 / 62 04
Fax: (03 51) 4 88 62 02
E-Mail: umweltamt@dresden.de und Internet: www.dresden.de/umwelt
Vom 1. August bis einschließlich 5. August werden Meldungen über Umwelthavarien und Antragstellungen im Sekretariat des Umweltamtes entgegen genommen sowie allgemeine Informationen erteilt. Ab 6. August gelten die folgenden Sprechzeiten.
Sprechzeiten:
Mo 09:00 bis 12:00 Uhr
Di 09:00 bis 18:00 Uhr
Do 09:00 bis 18:00 Uhr
Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Neue Aufgaben:
- Führen des Wasserbuches (Register erteilter Wasserrechte oder ergangener Rechtsverordnungen zur Nutzung von Gewässern und wasserwirtschaftlich begründeter Schutzgebiete)
- Entgegennehmen von Abwasserbeseitigungskonzepten (Abwassereinleitung, Abwasserbehandlung, Entwässerung, Baumaßnahmen)
- Befreien von der Abwasserüberlassungs- oder Abwasserbeseitigungspflicht
- Führen der Entsorgungsnachweise zum Überwachen der Abfallentsorgung, Erteilen von Transportgenehmigungen bei Abfallentsorgung (außer grenzüberschreitend)
- Bescheidung von Anträgen auf Altlastenfreistellung, Genehmigungen und Überwachen von Anlagen nach Bundesimmissionsschutzverordnung
- Aufstellen von Luftreinhalte- und Aktionsplänen
- Erteilen von Erlaubnissen und Ausnahmen im Biotopschutz und von Naturschutzgebieten, Erlass und Ändern von Naturschutzgebietsverordnungen und -genehmigungen
- Erteilen von Ausnahmen bei Verboten und Pflichten im handelsrelevanten Artenschutz
- Aufgaben als Träger öffentlicher Belange in der Landwirtschaft
- Bearbeiten von Pachtverträgen nach dem Landpachtverkehrsgesetz
- Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
Folgende Telefonnummern ändern sich für bisherige Aufgaben ab 6. August 2008:
Altlastenfreistellung und Vorkaufsrechte
(03 51) 4 88 94 05
Umweltverträglichkeit (03 51) 4 88 62 67
Landschafts- und Umweltplanung (03 51) 4 88 62 52
Grünordnungsplanung und Eingriffsausgleich
(03 51) 4 88 94 38
Bauordnung, Gehölzschutz und Umweltinspektion
(03 51) 4 88 94 45
Umweltsanierung und -entwicklung (03 51) 4 88 62 88
Gewässer- und Bodenpflege (03 51) 4 88 62 58
Umweltinformation (03 51) 4 88 62 17
Hochwasserschutzanlagen und -planung
(03 51) 4 88 62 69
Oberflächenwasser (03 51) 4 88 62 47
Grundwasser und Altlasten (03 51) 4 88 94 62
Naturschutz und Landwirtschaft (03 51) 4 88 94 28
Abwasser und Niederschlagswasser (03 51) 4 88 61 16
Abfall und Brachflächen (03 51) 4 88 62 39
Lärm, Veranstaltungen (03 51) 4 88 62 42
Technische Anlagen und wassergefährdende Stoffe
(03 51) 4 88 61 48
Sozialamt
Ort: Sozialrathaus, Junghansstraße 2 (Erdgeschoss), 01277 Dresden
Antragsformulare werden ab dem 1. August 2008 in den Bürgerbüros der Landeshauptstadt Dresden und in den Verwaltungsstellen Cossebaude, Langebrück und Weixdorf ausgereicht und ausgefüllt entgegengenommen. Die Sachgebiete Feststellung Schwerbehinderteneigenschaft/Landesblindengeld und Elterngeld/Erziehungsgeld werden nach dem Umzug ab dem 7. August 2008 ebenfalls Antragsformulare ausreichen und entgegennehmen sowie für eine umfassende Beratung zur Verfügung stehen.
Personen, welche einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft stellen, können aber entscheiden, ob sie den Schwerbehindertenausweis im zuständigen Sachgebiet auf der Junghansstraße 2 oder in ihrem zuständigen Ortsamt bzw. in ihrer zuständigen Verwaltungsstelle abholen möchten.
Sprechzeiten:
Mo 09:00 bis 12:00 Uhr
Di 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 09:00 bis 12:00 Uhr
Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Neue Aufgaben:
- Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung nach dem § 69 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch einschließlich der Ausgabe des Schwerbehindertenausweises und
- Anträge auf Gewährung Landesblindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz
Sachgebiet Feststellung Schwerbehinderteneigenschaft/Landesblindengeld
Servicetelefon: (03 51) 4 88 12 00
E-Mail: Schwerbehinderteneigenschaft-LBlindG@dresden.de
- Anträge auf Gewährung Bundeserziehungs- und Bundeselterngeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz bzw. dem Bundeselterngeldgesetz und
- Anträge auf Gewährung Landeserziehungsgeld nach dem Landeserziehungsgeldgesetz
SG Elterngeld/Erziehungsgeld
Servicetelefon: (03 51) 4 88 12 01
E-Mail: Elterngeld@Dresden.de
Gesundheitsamt
Ort: Bautzner Str. 125, 01099 Dresden,
E-Mail: gesundheitsamt@dresden.de
Sprechzeiten:
Mo 09:00 bis 12:00 Uhr
Di 09:00 bis 18:00 Uhr
Do 09:00 bis 18:00 Uhr
Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Neue Aufgaben:
- Mitwirkung beim Vollzug der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
1. August bis 31. August 2008
in den Räumen der AIDS-Beratungsstelle
Servicetelefon: (03 51) 8 16 50 22
Fax: (03 51) 8 16 50 26
ab 1. September 2008:
Erdgeschoss
Servicetelefon: (03 51) 8 16 50 42 und (03 51) 8 16 50 45
Fax: (03 51) 8 16 50 47
Amt für Kultur- und Denkmalschutz
Ort: Kulturrathaus - 01097 Dresden, Königstr. 15
Telefon: (03 51) 4 88 89 46
E-Mail: denkmalschutz@dresden.de
Sprechzeiten:
Mo 09:00 bis 12:00 Uhr
Di 09:00 bis 18:00 Uhr
Do 09:00 bis 18:00 Uhr
Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Neue Aufgaben:
- denkmalschutzrechtliche Genehmigungen, Zustimmungen, Fachstellungnahmen,
- Ausstellen von Steuerbescheinigungen nach Einkommenssteuergesetz bezüglich Baudenkmale,
- Ab 1. Januar 2009 Bearbeiten von Anträgen zur Denkmalförderung aus dem Förderprogramm Denkmalpflege. Bis zum 31. Dezember 2008 werden diese Anträge noch beim Regierungspräsidium Dresden (RP), Referat 53 bearbeitet.
Schulverwaltungsamt
Ort: 01307 Dresden, Fiedlerstr. 30
Telefon: (03 51) 4 88 92 11
Email: schulverwaltungsamt@dresden.de
Sprechzeiten:
Mo 09:00 bis 12:00 Uhr
Di 09:00 bis 18:00 Uhr
Do 09:00 bis 18:00 Uhr
Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Neue Aufgaben:
- Gewährung von Zuschüssen für auswärtige Unterbringung,
- Überwachen der gesetzlichen Schulpflicht.
Amt für Stadtgrün- und Abfallwirtschaft
Untere Forstbehörde
Lingnerallee 3, 3. Etage, Zimmer 4 323,
Telefon: (03 51) 4 88 70 58
Fax: (03 51) 4 88 70 03
Sprechzeiten:
Mo 09:00 bis 12:00 Uhr
Di 09:00 bis 18:00 Uhr
Do 09:00 bis 18:00 Uhr
Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Neue Aufgaben
- Feststellung der Waldeigenschaft von Grundstücken
- Genehmigungsverfahren nach Waldgesetz, wie Waldumwandlung; Waldumwandlungserklärung; Kahlschläge; Sperrung von Wald; Wiederaufforstung; Erklärung von Schutzwald
- Stellungnahmen als Träger der öffentlichen Belange des Waldes
- Forstschutz: Wahrung von Ordnung und Sicherheit im Walde
- Ausweisung von Reitwegen; Verkauf der Reitmarken für die Reitabgabe und Feststellen von erheblichen Reitschäden
- Aufsicht über die ordnungsgemäßen forstlichen Bewirtschaftung des Waldes durch die privaten und körperschaftlichen Waldbesitzer
- Überwachung des Waldes vor biotischen und abiotischen Gefahren, Pflanzenschutz; Waldbrand; Naturereignisse
- Aufgaben nach dem forstlichen Vermehrungsgutgesetz; Pflanzenschutzgesetz; der Bioabfallverordnung
In Amtshilfe für die Stadt Dresden
Landratsamt Bautzen, Verwaltungsstandort Kamenz
Kreisentwicklungsamt - 01917 Kamenz, Macherstraße 55
Sprechzeiten:
Mo 08:30 bis 15:00 Uhr
Di 08:30 bis 18:00 Uhr
Do 08:30 bis 18:00 Uhr
Fr 08:30 bis 13:00 Uhr
Neue Aufgaben:
- Verfahrensbetreuung zur Flurneuordnung/Flurbereinigung sowie Durchführung von Förderprogrammen der Ländlichen Entwicklung
Handzettel
Zwei Handzettel informieren Sie außerdem ausführlich über die neuen Aufgaben und Strukturen im Umweltamt und Sozialamt
- Neue Aufgaben/Struktur im Umweltamt (*.pdf, 17 KB)
- Neue Aufgaben im Sozialamt (*.pdf, 16 KB)
Informationen zur Verwaltungsreform
Das Staatsministerium des Innern bietet auf seinen Seiten umfangreiche Informationen zur Verwaltungsreform:

