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Service

Herausgeber

Verwaltungs- und Funktionalreform

Sprechzeiten und Erreichbarkeit betroffener Ämter ab 1. August 2008

Umweltamt

Ort: 01069 Dresden, Grunaer Str. 2
Telefon: (03 51) 4 88 62 01 / 62 04
Fax: (03 51) 4 88 62 02
E-Mail: umweltamt@dresden.de und Internet: www.dresden.de/umwelt

Vom 1. August bis einschließlich 5. August werden Meldungen über Umwelthavarien und Antragstellungen im Sekretariat des Umweltamtes entgegen genommen sowie allgemeine Informationen erteilt. Ab 6. August gelten die folgenden Sprechzeiten.

Sprechzeiten:
Mo       09:00 bis 12:00 Uhr   
Di        09:00 bis 18:00 Uhr
Do       09:00 bis 18:00 Uhr
Fr        09:00 bis 12:00 Uhr

Neue Aufgaben:

  • Führen des Wasserbuches (Register erteilter Wasserrechte oder ergangener Rechtsverordnungen zur Nutzung von Gewässern und wasserwirtschaftlich begründeter Schutzgebiete)
  • Entgegennehmen von Abwasserbeseitigungskonzepten (Abwassereinleitung, Abwasserbehandlung, Entwässerung, Baumaßnahmen)
  • Befreien von der Abwasserüberlassungs- oder Abwasserbeseitigungspflicht
  • Führen der Entsorgungsnachweise zum Überwachen der Abfallentsorgung, Erteilen von Transportgenehmigungen bei Abfallentsorgung (außer grenzüberschreitend)
  • Bescheidung von Anträgen auf Altlastenfreistellung, Genehmigungen und Überwachen von Anlagen nach Bundesimmissionsschutzverordnung
  • Aufstellen von Luftreinhalte- und Aktionsplänen
  • Erteilen von Erlaubnissen und Ausnahmen im Biotopschutz und von Naturschutzgebieten, Erlass und Ändern von Naturschutzgebietsverordnungen und -genehmigungen
  • Erteilen von Ausnahmen bei Verboten und Pflichten im handelsrelevanten Artenschutz
  • Aufgaben als Träger öffentlicher Belange in der Landwirtschaft
  • Bearbeiten von Pachtverträgen nach dem Landpachtverkehrsgesetz
  • Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz

Folgende Telefonnummern ändern sich für bisherige Aufgaben ab 6. August 2008:

Altlastenfreistellung und Vorkaufsrechte 
(03 51) 4 88 94 05
Umweltverträglichkeit (03 51) 4 88 62 67
Landschafts- und Umweltplanung (03 51) 4 88 62 52
Grünordnungsplanung und Eingriffsausgleich 
(03 51) 4 88 94 38
Bauordnung, Gehölzschutz und Umweltinspektion 
(03 51) 4 88 94 45
Umweltsanierung und -entwicklung (03 51) 4 88 62 88
Gewässer- und Bodenpflege (03 51) 4 88 62 58
Umweltinformation (03 51) 4 88 62 17
Hochwasserschutzanlagen und -planung
(03 51) 4 88 62 69
Oberflächenwasser (03 51) 4 88 62 47
Grundwasser und Altlasten (03 51) 4 88 94 62
Naturschutz und Landwirtschaft (03 51) 4 88 94 28
Abwasser und Niederschlagswasser  (03 51) 4 88 61 16
Abfall und Brachflächen (03 51) 4 88 62 39
Lärm, Veranstaltungen (03 51) 4 88 62 42
Technische Anlagen und wassergefährdende Stoffe
(03 51) 4 88 61 48

Sozialamt

Ort: Sozialrathaus, Junghansstraße 2 (Erdgeschoss), 01277 Dresden

Antragsformulare werden ab dem 1. August 2008 in den Bürgerbüros der Landeshauptstadt Dresden und in den Verwaltungsstellen Cossebaude, Langebrück und Weixdorf ausgereicht und ausgefüllt entgegengenommen. Die Sachgebiete Feststellung Schwerbehinderteneigenschaft/Landesblindengeld und Elterngeld/Erziehungsgeld werden nach dem Umzug ab dem 7. August 2008 ebenfalls Antragsformulare ausreichen und entgegennehmen sowie für eine umfassende Beratung zur Verfügung stehen.

Personen, welche einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft stellen, können aber entscheiden, ob sie den Schwerbehindertenausweis im zuständigen Sachgebiet auf der Junghansstraße 2 oder in ihrem zuständigen Ortsamt bzw. in  ihrer zuständigen Verwaltungsstelle abholen möchten.

Sprechzeiten:
Mo       09:00 bis 12:00 Uhr             
Di        09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Do       09:00 bis 12:00 Uhr
Fr        09:00 bis 12:00 Uhr  

Neue Aufgaben:

  • Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung nach dem § 69 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch einschließlich der Ausgabe des Schwerbehindertenausweises und
  • Anträge auf Gewährung Landesblindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz

Sachgebiet Feststellung Schwerbehinderteneigenschaft/Landesblindengeld
Servicetelefon: (03 51) 4 88 12 00
E-Mail:  Schwerbehinderteneigenschaft-LBlindG@dresden.de

  • Anträge auf Gewährung Bundeserziehungs- und Bundeselterngeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz bzw. dem Bundeselterngeldgesetz und
  • Anträge auf Gewährung Landeserziehungsgeld nach dem Landeserziehungsgeldgesetz

SG Elterngeld/Erziehungsgeld
Servicetelefon: (03 51) 4 88 12 01
E-Mail: Elterngeld@Dresden.de  

Gesundheitsamt

Ort: Bautzner Str. 125, 01099 Dresden,
E-Mail: gesundheitsamt@dresden.de

Sprechzeiten:
Mo       09:00 bis 12:00 Uhr
Di        09:00 bis 18:00 Uhr 
Do       09:00 bis 18:00 Uhr
Fr        09:00 bis 12:00 Uhr

Neue Aufgaben:  

  • Mitwirkung beim Vollzug der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft

1. August bis 31. August 2008
in den Räumen der AIDS-Beratungsstelle
Servicetelefon: (03 51) 8 16 50 22
Fax: (03 51) 8 16 50 26

ab 1. September 2008:
Erdgeschoss
Servicetelefon: (03 51) 8 16 50 42  und (03 51) 8 16 50 45
Fax: (03 51) 8 16 50 47

Amt für Kultur- und Denkmalschutz

Ort: Kulturrathaus - 01097 Dresden, Königstr. 15
Telefon: (03 51) 4 88 89 46
E-Mail: denkmalschutz@dresden.de

Sprechzeiten:
Mo       09:00 bis 12:00 Uhr
Di        09:00 bis 18:00 Uhr
Do       09:00 bis 18:00 Uhr
Fr        09:00 bis 12:00 Uhr  

Neue Aufgaben:

  • denkmalschutzrechtliche Genehmigungen, Zustimmungen, Fachstellungnahmen,
  • Ausstellen von Steuerbescheinigungen nach Einkommenssteuergesetz bezüglich Baudenkmale,
  • Ab 1. Januar 2009 Bearbeiten von Anträgen zur Denkmalförderung aus dem Förderprogramm Denkmalpflege. Bis zum 31. Dezember 2008 werden diese Anträge noch beim Regierungspräsidium Dresden (RP), Referat 53 bearbeitet.

Schulverwaltungsamt

Ort: 01307 Dresden, Fiedlerstr. 30
Telefon: (03 51) 4 88 92 11
Email: schulverwaltungsamt@dresden.de

Sprechzeiten:
Mo       09:00 bis 12:00 Uhr
Di        09:00 bis 18:00 Uhr
Do       09:00 bis 18:00 Uhr
Fr        09:00 bis 12:00 Uhr   

Neue Aufgaben:

  • Gewährung von Zuschüssen für auswärtige Unterbringung,
  • Überwachen der gesetzlichen Schulpflicht.

Amt für Stadtgrün- und Abfallwirtschaft

Untere Forstbehörde
Lingnerallee 3, 3. Etage, Zimmer 4 323,
Telefon: (03 51) 4 88 70 58        
Fax: (03 51) 4 88 70 03

Sprechzeiten:
Mo       09:00 bis 12:00 Uhr   
Di        09:00 bis 18:00 Uhr
Do       09:00 bis 18:00 Uhr
Fr        09:00 bis 12:00 Uhr

Neue Aufgaben

  • Feststellung der Waldeigenschaft von Grundstücken
  • Genehmigungsverfahren nach Waldgesetz, wie Waldumwandlung; Waldumwandlungserklärung; Kahlschläge; Sperrung von Wald; Wiederaufforstung; Erklärung von Schutzwald
  • Stellungnahmen als Träger der öffentlichen Belange des Waldes
  • Forstschutz: Wahrung von Ordnung und Sicherheit im Walde
  • Ausweisung von Reitwegen; Verkauf der Reitmarken für die Reitabgabe und Feststellen von erheblichen Reitschäden
  • Aufsicht über die ordnungsgemäßen forstlichen Bewirtschaftung des Waldes durch die privaten und körperschaftlichen Waldbesitzer
  • Überwachung des Waldes vor biotischen und abiotischen Gefahren, Pflanzenschutz; Waldbrand; Naturereignisse
  • Aufgaben nach dem forstlichen Vermehrungsgutgesetz; Pflanzenschutzgesetz; der Bioabfallverordnung   

In Amtshilfe für die Stadt Dresden

Landratsamt Bautzen, Verwaltungsstandort Kamenz
Kreisentwicklungsamt - 01917 Kamenz, Macherstraße 55

Sprechzeiten:
Mo       08:30 bis 15:00 Uhr
Di        08:30 bis 18:00 Uhr
Do       08:30 bis 18:00 Uhr
Fr        08:30 bis 13:00 Uhr  

Neue Aufgaben:

  • Verfahrensbetreuung zur Flurneuordnung/Flurbereinigung sowie Durchführung von Förderprogrammen der Ländlichen Entwicklung

Handzettel

Zwei Handzettel informieren Sie außerdem ausführlich über die neuen Aufgaben und Strukturen im Umweltamt und Sozialamt

Informationen zur Verwaltungsreform

Das Staatsministerium des Innern bietet auf seinen Seiten umfangreiche Informationen zur Verwaltungsreform: