Ausländerbeirat
Der Ausländerbeirat der Landeshauptstadt Dresden hat 20 Mitglieder — 11 ausländische Bürgerinnen/Bürger und 9 Stadträtinnen/ Stadträte.
Der Vorsitzende des Beirats ist ein ausländischer Bürger oder eine ausländische Bürgerin, der Stellvertretende Vorsitzende ist ein Stadtrat oder eine Stadträtin.
Alle Vorhaben der Stadt, die Ausländerinnen und Ausländer in besonderem Maße betreffen können, werden vor der Beschlussfassung in den Ausschüssen und im Stadtrat dem Ausländerbeirat, als beratendem Gremium der Oberbürgermeisterin, zur Stellungnahme vorgelegt.
Ein Vertreter der Ausländerinnen und Ausländer im Ausländerbeirat hat Anhörungs- und Rederecht in allen, die Ausländer unmittelbar betreffenden Fragen. Ein Vertreter der Ausländer im Ausländerbeirat darf an jeder Ausschusssitzung des Stadtrates als sachkundiger Einwohner teilnehmen, sofern Fragen behandelt werden, die Ausländer betreffen. Die Wahl der Vertreter erfolgt durch den Ausländerbeirat.
Der Ausländerbeirat kann in Abstimmung mit dem Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Dresden über seine Arbeit die Öffentlichkeit unterrichten und Presseerklärungen herausgeben, soweit es sich nicht um vertrauliche Verhandlungsgegenstände handelt.
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über
Bestand, Aufgaben und Tätigkeit des Ausländerbeirates sind in einer Satzung und der Geschäftsordnung geregelt.
- Satzung für den Ausländerbeirat (*.pdf, 18 KB)
- Geschäftsordnung für den Ausländerbeirat (*.pdf, 28 KB)
Die Formalitäten über die Wahl der ausländischen Kandidatinnen/Kandidaten des Ausländerbeirates sind in der Wahlordnung geregelt.
- Wahlordnung des Ausländerbeirates (*.pdf, 114 KB)
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Ausländerbeirat
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